Arnsberg
Ort der Feme 
- Reisebericht -

 Liebe Globetrotter*innen,

hier noch ein Besuchsvorschlag innerhalb der BRD, für alle die, welche die chaotischen CORONA Regel-Maßnahmen nicht mehr hören und/oder verstehen können und u.a deswegen statt ins Ausland zu reisen, zurzeit lieber mit der Erforschung des eigenen Landes vorlieb nehmen möchten.

Es geht heute um ARNSBERG in Nordrhein-Westfalen.

Eine kleine Stadt, bei der es aber einiges zu entdecken gibt.

1.0 Zur Geschichte:

Die Arnsberger Sauerland Geschichte geht bis mindestens 1102 nC zurück.
Schon 1102 nC wurde der Bau einer dortigen Burg urkundlich erwähnt.
Diese Burganlage lockte damals Schutzsuchende an, welche sich in Form von 14 Freifamilien um 1114 nC herum nahe der Festungsanlage "breit machten".

Im 16ten Jahrhundert zeigte man sich dort auch der HANSE (bedeutende überregionale Vereinigung von Kaufleuten) zugehörig.
1600 nC soll es einen Großbrand dort gegeben haben, welcher die Stadt schwer beschädigte.
Um 1620 nC herum ging es auch dort mit sauerländischen Hexenprozessen "zur Sache".
Sicherlich eine üble Geschichtswahrheit auf die man heute dort nicht mehr gerne zurückblickt. Selbst Bürgermeister blieben vom psychopathischen Satans- und Hexenwahn der damaligen Bevölkerung nicht verschont.

Die Stadtmauer von Arnsberg soll 1,85 km lang und maximal 7 Meter hoch sein. Es gibt/gab 8 Türme und 8 Tore, welche ein Areal von ca. 10 Hektar umhegten. Ab dem Jahr 1800 nC soll die Demontage der Stadtbefestigungen begonnen haben.

1.1 Historischer Glockenturm:

Aus dem 12 bis 13ten Jahrhundert stammt der dortige frühgotische ca. 44 Meter hohe Glockenturm (mit Doppelzwiebelhaube des Barock und Türmerstube; GPS Breite 51°23'52.25"N Länge 8° 3'49.13"E), welcher 1600 nC, 1709 nC und am 12.05.1945 durch Brandereignisse schwer beschädigt wurde.

Der Bauzustand, den man heute dort besichtigen kann, soll auf das Jahr 1722 nC zurückgehen. Die Türmerstube diente einem Stadtwächter dazu das an die Stadt angrenzende Gebiet optisch überwachen zu können. Feuersbrünste und herannahende Feinde konnten so frühzeitig erkannt werden.

Der Glockenturm trennt die Altstadt von der Neustadt.

Im Durchgang des Turmes hängt 08.2021 eine Laterne unterhalb eines Adler-Wappen-Schildes mit einem kleinen Model unserer Erdkugel, welche diese im Verhältnis von 1:250.000.000 darstellt.

1.2 Arnsberger Schloss:

In der Übergangszeit des 11ten zum 12ten Jahrhundert (ca. 1102 nC) verlegten die Grafen von Werl-Arnsberg (u.a. Graf Friedrich der Streitbare) ihren Wohnsitz nach Arnsberg und errichteten dort ein Schloss (GPS Breite 51°24'4.61"N Länge 8°3'44.40"E), welches heute noch als Ruine kostenlos zu besichtigen ist.

1368 nC wurde die Grafschaft Arnsberg an das Kölner Erzbistum abgetreten. Die Stadt Arnsberg wurde zu dieser Zeit die Hauptstadt des Herzogtums Westfalen.

1575 bis 1578 wurde das gesamte Schloss vom Kurfürsten Salentin von Isenburg neu gestaltet.

Während des Dreißigjährigen Krieges (1618 bis 1648 nC) wurde es als Truppenstützpunkt verwendet und 1762 nC im Verlaufe des 7-jährigen Krieges (1756 bis 1763 nC) zerstört.

Vor dem Schloss sind heute noch 4 gut erhaltene Kanonen mit unter-schiedlichem Kaliber im Außenbereich zu besichtigen.

1.3 Oberfreistuhl Arnsberg:

Im späteren Mittelalter herrschten um Arnsberg herum die üblichen mittelalterlichen anarchistischen Zustände. Eine Zentralmacht in Deutschland mit überregionalen Durchsetzungsvermögen gab es nicht.
Afghanische Warlords der Neuzeit hätten sich hier sicherlich gut zu Recht gefunden.
Recht und die Macht hatte damals immer der, der dazu in der Lage war, seine Vorstellung von Recht, Gerechtigkeit und Ordnung militärisch durchzusetzen. Der an Körper und Besitz geschädigte konnte seine Rechte und auch Rache, welche ihm teilweise nach den germanischen Fehde-Rechten durchaus zustand, nur durchsetzen, wenn er selbst zum Schwerte griff, genügend Geld und Verbündete fand und den Übeltätern persönlich nachstellte. Die wenigsten der Opfer waren jedoch dazu imstande, da diese mehr damit zu tun hatten den nächsten Tag bzw. die nächste Woche lebend zu erreichen. Kein Bauer konnte seinen Bauernhof alleine lassen um den Mörder (z.B. Raubritter) seiner Angehörigen mit der Mistgabel bewaffnet zur Rechenschaft zu ziehen. In der Regel fehlte ihm aufgrund seiner Armut dazu das Geld, die Zeit, eine militärisch-kämpferische Ausbildung, ein gesundes Pferd und auch Waffen.

Es war dort damals halt so wie im Wilden Westen Amerikas.

Überfälle, Brandschatzungen, Faustrecht, Lynchjustiz, Mord und Totschlag waren an der Tagesordnung. Ein Menschenleben zählte damals nicht viel. Die einfache Bevölkerung war einer Brutalität ausgesetzt und auch gewohnt (z.B. durch grausame öffentliche Hinrichtungen), die man heute an diesem sauerländischen Ort kaum noch nachvollziehen kann. An anderen Orten unserer Welt scheint man aber diesbezüglich auch heutzutage diese mittel-alterliche Verrohung in der Realität vielerorts wiederzufinden. Man muss nur den Fernseher anschalten um es dokumentiert zu sehen.
Raubritter und organisierte Verbrecherbanden überfielen und verwüsteten damals ganze Landstriche nach krimineller Laune. Mit viel Gegenwehr hatten diese in der Regel nicht zu rechnen. Falls sich kein illegaler Grund für diese Raubzüge fand, wurde sich von diesen damals eben ein damals halblegaler namens Fehde (Kleinkrieg nach erklärter Feindschaft) zunutze gemacht und man zog als beauftragter brandschatzender Fehde-Söldner eben durch die Lande.
Immer wieder versuchten Kaiser (z.B. Karl der Große) Könige, Bischöfe, Fürsten und mächtige Kaufleute damals diese Zustände irgendwie in den Griff zu bekommen. So wurde z.B. versucht mit der Installation von 300 Gerichten für Freie (Freistühle; Reichsgerichte) mit Freigrafen (Richtern)) irgendwie eine Ordnung in diese chaotischen Zustände zu bekommen.
Einer der wichtigsten Gerichtssitze war eine Zeit lang auch ARNSBERG. Einen Oberfreistuhl findet man dort heute noch vor der Stadtmauer am Schlossberg . Der Oberfreistuhl galt damals eine zeit lang inoffiziell als oberstes Gericht des deutschen Reiches.
Die Strafen dieser Gerichte waren brutal, unmenschlich und wurden ziemlich schnell nach dem Urteilsspruch vollstreckt, was nicht nur zur Abschreckung dienen sollte, sondern auch dadurch begründet war, dass niemand damals Zeit, Interesse und Geld hatte, eine längere Kerkerhaft eines Verurteilten vorzufinanzieren.
Es galt das "Kurze Prozess" Prinzip.
Der Meineid-Leistende, Mörder, Totschläger, Brandstifter und Dieb, oder diejenigen, welche man dafür hielt, wurden in der Regel am nächsten Baum aufgehängt. Einen Rechtsanwalt oder Fürsprecher, welcher diesen Namen verdient hätte, bekam der Beschuldigte in der Regel nicht, u.a. weil auch niemand die Kosten desselben zu jenen Zeiten übernehmen wollte. Wer viel Geld als Angeklagter hatte, konnte sich oft frei kaufen. Es war damals so, wie teilweise noch heute. Geld machte vieles möglich.
Ein Freigraf übernahm als Richter den Vorsitz des Femegerichts (Strafgerichts). Auf seinem Tisch lag ein Schwert und ein Seil als Symbol seiner richterlichen Strafgewalt und Macht. Ihm zur Seite standen sieben Schöffen (Freischöffen), welche z.B. Freie Bauern waren und am Richterstuhl ihren Schöffen Eid geleistet hatten, wodurch diese zu WISSENDEN wurden. Ein wichtiger Bestandteil des Schwurs, war die Verpflichtung zur Geheimhaltung über alles, was die Femevorgänge betraf. Sollte ein Schöffe trotzdem geschwätzig sein und Geheimnisse der Gerichtsverhandlung z.B. im Wirtshaus verraten haben, drohte auch diesem die Todesstrafe wegen Geheimnisverrats.
Verurteilungen und Gerichtsverhandlungen erfolgten auch, wenn der Beschuldigte nicht anwesend war. Für den Ankläger war dies günstig, da dann gegen den Beschuldigten ein Abwesenheitsurteil erging, welches nur mit dem feierlichen Schwur des Anklagenden begründet war, dass seine Anschuldigungen der Wahrheit entsprachen.
In den Folgejahrhunderten wurde das germanische Fehde-Recht durch ein Reichskammergericht ersetzt und das Arnsberger Femegericht war nur noch für rechtliche Kleinigkeiten wie, Schlägereien, üble Nachrede und Beleidigungen zuständig. Erst um 1800 nC herum war man in Arnsberg auch diesbezüglich nicht mehr zur Urteils-Sprechung befugt.
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