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SACD:

Akronym für "Super audio compact disc". Leistungsfähigere Weiterentwicklung der normalen CD


Sacharat:

Verbindung salzartig : Rohrzucker -- Basen Verbindungen, welche mit Säuren Salze bilden


Sachdarlehensvertrag:

Vertragstypische Pflichten : Siehe § 607 BGB ab 01.01.2002


Sache, Sachen:

Dies sind Gegenstände mit rein körperlicher Wesensart im Sinne des Sachenrechts (§ 90 BGB)

- bewegliche Sachen (§ 929 BGB)

- unbewegliche Sachen (Grundstück; Immobilien;§ 873 BGB)


Sachfrüchte / Rechtsfrüchte (Sachenrecht):

§ 99 BGB

1. unmittelbare Früchte:

1.1 Sachfrüchte:

Sachfrüchte = Erzeugnisse der Sache und sonstige Ausbeute, welche aus der Sache bestimmungsgemäß gewonnen wird. Z.B. Ein Bauer bewitrschaftet sein Eigentum (Felder) selbst.

1.2 Rechtsfrüchte:

Rechtsfrüchte = Erträge, welche ein Recht bestimmungsgemäß gewährt. Z. B.: Jemand erntet auf einem gepachteten Feld Kartoffeln. Der Aktionär erhält eine Jahresdivdende ausgezahlt.

2. mittelbare Früchte:

2.1 Rechtsfrüchte und Sachfrüchte

Z.B. Ein Bauer verpachtet sein Feld und erhält vom Pächter den Pachtzins dafür.


Sachenrecht:

Regelt als Teil des Privatrechts gesetzlich die Rechtsverhältnisse an Sachen und Rechten und zwar sowohl im Zustand der juristischen Ruhe (Eigentumsrechte .... etc.) als auch im Zustand der Bewegung (Verkauf, Hypothekarische Abtretungsfälle...etc.)


Sachen, welche dem Betrieb dienen (Stand 2009; Versicherungen):

Sachschäden sind Schäden, im Sinne der z.B. der Feuerversicherung, an einer dem Betrieb dienenden Sache. Als dem Betrieb dienende Sachen gelten

a) auch vorübergehend außer Betrieb genommene Anlagegüter; ersatzpflichtig ist der durch die verzögerte oder beeinträchtigte Inbetriebnahme bzw. Nutzung dieser Sachen entstehende Ertragsausfallschaden;

b) auch neu hinzukommende, aber noch nicht in Betrieb genommene Anlagegüter, und zwar auch dann, wenn sie sich noch im Bau befinden; dies gilt jedoch nicht für Gebäude, die nicht bezugsfertig sind und die in diesen Gebäuden befindlichen Sachen im Sinne der

- Leitungswasserversicherung

- Sturm- und Hagelversicherung

- Versicherung von Schäden durch weitere Elementargefahren (ohne Sturm und Hagel)

Ersatzpflichtig ist der durch die verzögerte oder beeinträchtigte Inbetriebnahme bzw. Nutzung dieser Sachen entstehende Ertragsausfallschaden;

c) nicht

aa) Sachen außerhalb von Gebäuden im Sinne der Sturm und Hagelversicherung

bb) Fahrzeuge und Ladung im Sinne der Versicherung von Schäden durch Fahrzeuganprall

cc) Off-shore-Anlagen und Anlagen des Kernstoffbrennkreislaufes (jeweils einschließlich dort befindlicher Sachen)


Sachfirma:

Die Firma eines Kaufmannes ist der Name unter dem der Kaufmann (Vollkaufmann) seinen Geschäftsbetrieb betreibt. Die Firma gibt den Gegenstand oder Zweck des Unternehmens wieder. Beispiel: Mineralwasserquellen GmbH.


Sachen mit gesondert vereinbarter Versicherungssumme (VHB 2000):

Sofern mit dem VR vereinbart, gilt für Sachen mit gesondert vereinbarter Versicherungssumme:

1. Sachen mit gesondert vereinbarter Versicherungssumme sind als besondere Gruppen (Positionen) versichert. Sie gelten abweichend von § 1 Nr. 1 VHB 2000 nicht als Teil des Hausrats.

2. § 27 Nr. 4 VHB 2000 ist auf die Versicherungssummen gemäss Nr. 1 anzuwenden. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht gilt für diese Gruppen (Positionen) nicht, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

3. Die Versicherungssummen gemäss Nr. 1 verändern sich entsprechend § 13 Nr. 1 VHB 2000. Liegt die Versicherungssumme danach über der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme, so wird der Mehrbetrag für die Berechnung der Entschädigung verdoppelt.

4. Der Beitragssatz verändert sich gemäss § 14 VHB 2000.5. Außenversicherungsschutz gemäss § 11 VHB 2000 besteht nicht.


Sach-Folgeschaden: siehe Sachschaden


Sachinbegriff:

(§ 54/ 85 VVG-alt):

Der Sachinbegriff ist der Oberbegriff für eine Anzahl von Gegenständen die man unter einer allgemeinen Bezeichnung zusammenfassen kann. Z.B.: Hausrat, Kaufmännisch-technische Betriebseinrichtung etc.


Sachleistungsbetriebe:

Aufgaben und Tätigkeiten der Sachleistungsbetriebe (Slb): Dies sind Betriebe, welche Produktionsgüter und Konsumgüter produzieren. Diese Betriebe kaufen u.a. Rohstoffe und Patente ein und übernehmen auch Beschaffungsaufgaben. Die benötigten Produktionsfaktoren besorgen sich diese Betriebe am Beschaffungsmarkt.

Slb führen

- Transformationen

- Output von Halberzeugnissen und Fertigerzeugnissen

- Verkauf / Absatz auf dem Absatzmarkt

durch.

Man kann diese unterscheiden in

- Urproduktionsbetriebe

- Industriebetriebe


Sachschaden (Betriebshaftpflichtversicherung):

Als Sachschaden bezeichnet man die völlige Vernichtung oder Wertminderung einer Sache als Folge einer Einwirkung auf diese Sache, welche ihre Brauchbarkeit zur Erfüllung ihres Zwecks/ Sinns wirtschaftlich ganz/teilweise beeinträchtigt. Derjenige, dessen Sache beschädigt wurde (also in der Regel der Eigentümer der Sache), kann vom Schädiger verlangen, dass der Zustand der Sache wieder hergestellt wird, welcher dem Zustand der Sache unmittelbar vor Eintritt der Schädigung entspricht (Zeitwert Entschädigung. Der Geschädigte darf sich durch den Schadenfall nicht bereichern). Etwaige Reparaturkosten gehen somit zu Lasten des Schädigers. Evtl. ergibt sich trotz fast erfolgreicher Reparatur auch noch zusätzlich eine Wertminderung für diese Sache, da diese z.B. dadurch zukünftig im Geschäftsverkehr bzw. beim Weiterverkauf als Unfallsache gilt (z.B. Wertminderung nach Schadenfall für ein neues KFZ, weil das KFZ zukünftig als Unfallwagen gilt und dadurch schlechter verkauft werden kann. Sofern Unkundige im Bereich des Versicherungsrechts versuchen KFZ-Schäden in Eigen-Regie zu regulieren, kann es leicht geschehen, dass diese das Recht auf Wertminderungs-Ersatz vergessen. Es empfiehlt sich für den Geschädigten ab einer gewissen Schadenhöhe besser einen Rechtsanwalt einzuschalten).

Ein Eingriff in die Sachsubstanz ist nicht immer nötig. Das Beschmutzen einer Sache (z.B. durch Graffiti) k a n n bereits einen Sachschaden begründen, auch wenn die Verschmutzung restlos beseitigt werden kann. Es gibt hier immer wieder in der Schadenpraxis Grenzfälle. So z.B. bei Buttersäure Einwirkung auf eine Sache, wo sich die Frage ergibt, ob der üble Gestank nach einer Weile nicht von alleine wieder verschwindet und ob überhaupt eine dauerhafte Beschädigung der Sachsubstanz vorliegt.

Ersetzt werden muss vom Schädiger eventl. auch ein Sach-Folgeschaden. Z.B.: Jemand zündet aus grober Fahrlässigkeit eine Eisdiele an und diese kann dadurch einen Monat nichts mehr verkaufen. Hier muss eventl. der entgangene Gewinn zusätzlich vom Schädiger gezahlt werden. Das gleiche gilt für ein KFZ, welches nach einem Unfall z.B. 2 Wochen in der Werkstatt steht und vom Geschädigten in dieser Zeit nicht mehr verwendet werden kann. Hier entstehen dann Ansprüche auf Nutzungsausfall-Entschädigung.


Sachsenspiegel (Geschichte):

Mittelalterliche deutsche Rechtssammlung (verfasst 1220 bis 1235 nC) anfangs in lateinischer Sprache des Ritters Eike von Repkow. Es ist angeblich das älteste Rechtsbuch des deutschen Mittelalters. Der Inhalt ist Vielfältig und enthält u. a. auch Anweisungen zum Bau von Burgen und Vorschriften zum Befestigungsrecht.


Sachverständigenkosten (SVK):

Übersteigt der entschädigungspflichtige Schaden den vereinbarten Betrag (siehe AGB oder Pauschaldeklarartion) , so ersetzt der VR bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungssumme, von den nach den dem Vertrag zugrunde liegenden AGB durch den VN zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens den vereinbarten Anteil.


Sachverständiger:

Spanisch: Perito. Oftmals gesetzlich ungeschützter Titel, solange man nicht ein vereidigter Sachverständiger ist.


Sachverständigenverfahren in der Ertragsausfall-/ BU-Versicherung:

Eine übliche Regelung sieht ungefähr wie folgt im Jahr 2009 aus:

1. Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:

aa) Gewinn- und Verlustrechnungen für das laufende Geschäftsjahr bis zum Beginn der Betriebsunterbrechung und für das vorausgegangene Geschäftsjahr

bb) eine Gewinn- und Verlustrechnung, aus der zu entnehmen ist, wie sich Betriebsgewinn und Kosten während des Bewertungszeitraumes ohne die versicherte Unterbrechung des Betriebes entwickelt hätten

cc) eine Gewinn- und Verlustrechnung, aus der zu entnehmen ist, wie sich Betriebsgewinn und Kosten während des Bewertungszeitraumes infolge der versicherten Unterbrechung gestaltet haben,

dd) ob und in welcher Weise Umstände vorliegen, welche den versicherten Unterbrechungsschaden beeinflussen.

2. Die Sachverständigen haben in den Gewinn- und Verlustrechnungen die Bestimmungen zum Ertragsausfallschaden zu berücksichtigen. Alle Arten von Kosten sind gesondert auszuweisen; die fortlaufenden Kosten sind zu kennzeichnen.


Sämischgerber (Geschichte):

Diese(r) mittelalterliche Berufsgruppe (Beruf) wurde auch Ircher genannt. Aufgabe dieser Handwerker war es Häute wasserbeständig zu machen, u. a. durch Walken der Häute in Tran- und Fettsubstanzen. Der Gerberberuf hatte damals einige Untergruppen, wie Rotgerber, Weißgerber, Lohgerber. Zulieferer der Gerber waren Jäger, Abdecker, Metzger und Schlachter. Der Gerber betrieb seinen Betrieb mit Vorliebe an Gewässern, Bächen und Flüssen, da seine Tätigkeit sehr wasseraufwendig war. Oft wurde es zudem als sinnvoll erachtet, diese Betriebe in Randbereichen der Stadt oder des Dorfes anzusiedeln, oder sogar außerhalb der Stadt, da diese Arbeiten mit starker Umweltverschmutzung und Gestank verbunden waren. Spätestens ab dem 15ten Jahrhundert wurde die Lehrlingsausbildung über die Gerber-Zunftordnungen geregelt. Scherdegen: Mittelalterliches Schabeisen der Gerber zum Beseitigen von organischen Resten auf Häuten.


Saftflaschen-Explosion (Gärungsschäden):

Hierzu ist anzumerken, dass es hierzu unterschiedliche Meinungen in der Literatur gibt. So bejaht Vers.-Lehre II VVW Karlsruhe 1996 auf Seite 28 die Ersatzpflicht im Rahmen der Hausratversicherung. Zitat: "Es besteht in folgenden Beispielen Versicherungsschutz für Hausratschäden . .......... 3. Eine Saftflasche explodiert durch den Druck der Gärgase". Bejahung auch bei Kuckertz, Perschke, Rottenbacher, Ziska in Finanzberatung für gewerbliche Kunden, MBO Verlag GmbH Münster 2002 Seite 479 : .".....Der Apfelsaft fängt an zu gären. Die Flasche explodiert auf Grund der chemischen Reaktion des Gärungsprozesses. Hier liegt eine ersatzpflichtige Explosion vor. Der daraus resultierende Schaden muss ersetzt werden."
Eine Verneinung finden wir jedoch bei: Wussow, Robbers + Co. Verlag Dornheim 1975 Seite 170 . Zitat: "Das Zerspringen von Weinflaschen oder Einmachgläsern infolge Gärung ihres Inhalts (Fermentationsschaden) wird nach der Verkehrsanschauung nicht als Explosionsschaden angesehen (Raiser § 1 Anm.30) ". Die Rückfrage in der Schadenabteilung eines namhaften deutschen Versicherers ergab: "Solche Schäden ersetzen wir nicht ." Eine weitere Rückfrage bei einem der größten deutschen Versicherungsmakler ergab :" Wir haben solche Schäden schon von Versicherern ersetzt bekommen ."
Persönliche Meinung: Nicht ersatzpflichtig, da es sich hier nicht um eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung handelt. Der Druck auf die Flaschenwände baut sich innerhalb der Flasche erst allmählich auf. Irgendwann platzt die Flasche dann.

Sahara:

Wüstengebiet in Nordafrika, Fläche 2003 : 8.600.000 km²

Saisonbetriebe (Versicherungen):

Bei Saisonbetrieben, Kampagnebetrieben (Zuckerfabriken, Konservenfabriken .....etc.) bzw. allen Betrieben, deren Erträge an bestimmte Jahreszeiten gebunden sind (Freibäder, Ski-Lifte...etc., große Biergärten) muss immer damit gerechnet werden, dass der Schaden kurz vor oder kurz nach Beginn der Saison eintritt. Hier kann mit einem Schlag der gesamte Jahresertrag verloren gehen. Hier tauchen Haftzeitprobleme bei der Ertragsausfall-/ BU-Versicherung auf.

Sakkaden:

Schnelle Augenbewegungen, welche den Menschen für Bruchteile von Sekunden blind machen kann und gleichzeitig die schnellsten Bewegungen zu denen der Körper fähig ist.

Sakurajima (Erdkunde):

1.117 Meter hoher aktiver Vulkan in Japan auf der Insel Kyushu

Saldenausgleich:

Clearing of balanceSaldo:
Begriff aus dem Bereich der Buchhaltung und Kontoführung. Differenz zwischen Soll und Haben.

Saldovortrag:

Balance carried forward

Salmonellen:
Darmbakterien, welche sehr krankheitserregend sind.

Salomonen-Inseln (Erdkunde):

- Unwetter:
In 2014 starke Überschwemmungen nach tagelangen Regenfällen mit 23 Toten und ca. 9.000 Folge-Obdachlosen. Betroffenes Gebiet: Hauptinsel Guadalcanal mit Hauptstadt Honiara.
- Erdbeben (Beispiele):
01. ??.??.2007 Erdbeben Salomonen-Inseln / Pazifik. Ca. 52 Tote durch das Erdbeben / den Folge-Tsunami. Stärke: 8,0.
02.13.04.2014 15:00 Uhr (?) Erdbeben Salomonen-Inseln / Pazifik (ca. 600.000 Einwohner). Es erfolgte Tsunami-Alarm für Inselgruppen bei Vanuatu und Papua-Neuguinea. Die US-Geologie Behörde (USGS) registrierte ein Beben der Stärke 7,6. Epizentrum: 300 Km von der Hauptstadt Honiara entfernt. Südlich der Insel Makira in ca. 23 bis 29 Km Tiefe (je nach Informationsquelle) unter dem Meer (Pazifik). Nachbeben: Stärke 7,7. Die betroffene Gegend liegt im Pazifischen Feuerring, wo regelmäßige Erdbeben üblich sind.

Salpingitis:

Erkrankung (Entzündung) des Eileiters

salvage money:

Lohn für die Bergung (salvage) eines Gegenstandes.

Salvatorische Vertragsklausel:

Wortlaut etwa so : "Sollte in dem vorliegenden Vertrag irgendeine Bestimmung aus materiellen oder formellen Gründen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die ungültige Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit an, durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg nach Möglichkeit gleichkommenden Regelung zu ersetzen. Sollte diese Salvatorische Klausel selbst rechtsunwirksam sein oder werden, so gilt die Regelung entsprechend auch für diese Klausel."

Salz:

Salzbestände entstehen z.B. da, wo ehemalige Meeresgebiete vom Rest Meer künstlich oder natürlich abgeschlossen werden. Das Wasser verdunstet mit der Zeit und zurück bleibt das Meeressalz.
01. Gewinnung (STAT 1150):
Die Förderung erfolgt z.B. durch
01.1 Aussolung mit Wasser01.2 Bohrung01.3 Sprengung
02. Verarbeitung (STAT 1150):
Brechung -- Mahlung -- Trocknen -- Mahlen und verfeinern --- feines Salz. ((Kali-) Salze zur Düngung erhält man durch Zuführung von Löselaugen.

Salzsäuredämpfe (Versicherungen):

Diese können im Brandschadenfall entstehen.
Kunststoffe (KS) erhalten in unserem täglichem Leben einen immer höheren Stellenwert. In Teilbereichen der Industrie (z.B. Automobilindustrie) sind diese wichtiger Kostensenkungsfaktor für eine preiswertere Produktion. KS sind vielfältig einsetzbar und bilden in vielen Bereichen ein Surrogat für die Metalle, weil KS mittlerweile hohe mechanische Festigkeit bei gleichzeitiger Gewichtsreduzierung anbieten. Neben vielen Vorteilen hat die Verwendung von KS natürlich auch erhebliche Nachteile. PVC z.B. spaltet bei Brandeinwirkung Chlorwasserstoff ab. Dieser Chlorwasserstoff verbindet sich mit dem Wasserdampf der Luft oder dem Löschwasser der Feuerwehr zu korrodierenden (Rost) Salzsäuredämpfen. Besonders gefährdet sind hier: Maschinen, Maschinenteile, Gebäude, blanke Metallteile, elektronische Anlagen, Kontakte elektrischer Schalt- und Messgeräte. Das Verbrennen von einigen 100Kg Kunststoffe kann in einem Brandschadenfall durchaus zum Totalschaden an Gebäuden, Betriebseinrichtungen und Vorräten führen. Diese Schäden sind nicht immer gleich nach dem Schadentag von den Brandsachverständigen voll zu erkennen, sondern können sich langsam in der Folgezeit erst entwickeln. Zudem bleibt nach dem Löschen des Brandes durch die Feuerwehreinsatzkräfte meistens eine große Menge Sondermüll zurück, der kostentreibend entsorgt werden muss (Inhalt der Pauschaldeklaration prüfen!). Im Brandschadenfall, wenn größere Mengen PVC bzw. Kunststoffe verbrennen, muss stets mit der Entstehung von Dioxinen gerechnet werden. Diese Dioxine entstehen als Spaltprodukte durch chemisch/thermische Reaktionen. Gebunden werden diese teilweise im Ruß.

Sammelladungsspediteur:

Warenversender 1 + Warenversender 2 + Warenversender 3 -- Haupt-Bestimmungsort gemeinsam -- USA ; Ware 1,2,3 -- Sammelladungsspediteur -- gemeinsame preiswertere Verfrachtung zu USA -- Empfangsspediteur in den USA -- Verteilung an Endadresse -- Miami ; New York ; L.A.

Samt:
Dieses Textilgewebe hat einen das Grundgewebe 3 mm überstehenden Flor

San Andreas Verwerfung:

Sehr große aktive tektonische Verwerfung USA / Kaliformien

SAR:

Akronym für Specific absorption rat. Strahlungsenergieaufnahme des Menschen je kg/Körpergewicht. Ein (z.B.) Handy gibt über seinen Funkwellenoutput auch Strahlungsenergie ab, welche zu Wärmeenergie transformiert wird (vgl. Mikrowellengerät). SAR-Grenzwert BRD-2002 ohne Gewähr: 2 Watt/kg.

Sarcosuchus imperator (Biologie):

Ca. 8 Tonnen schweres und über 12 Meter langes Riesen Krokodil, welches vor ca. 110.000.000 Jahren (Kreidezeit) lebte.

Sarin (Medizin):

Wirkung = Nervengas. Eindringungsweg = Atmung / Haut
Wirkung: Sehstörungen, Erbrechen, Verlust der Körperkontrolle; Tod durch Ersticken

SARS:

Akronym für Schweres akutes respiratorisches Syndrom. Sehr ansteckende Erkrankung der Atemwege. Ursache: Stand 18.03.2003 -- unbekannt. Erhöhte Todesgefahr! Verbreitungsgebiete: China, Taiwan, Hongkong, Singapur, Australien und Vietnam. Symptome: Sehr hohes Fieber, Hals- und Muskelschmerzen verbunden mit Kurzatmigkeit.

SASRIA (Versicherungen):

Akronym für South African Special Risks Insurance Association. Südafrika: (Homelands) Schäden in Feuer und FBU, die über den SASRIA-Pool abgedeckt sind, werden in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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