Die
Todesstrafe


In letzter Zeit hört man immer wieder vereinzelt aus dem Volke den Ruf danach, die Todesstrafe wieder einzuführen.
Ich habe mir einmal dazu einige Gedanken gemacht, welche ich hier gerne zur Diskussion stellen würde.
Vielleicht habe ich ja Glück und die Diskussion bleibt sachlich, was bei diesem Reizthema oft nicht der Fall ist.

Grundfrage:
Ist es überhaupt verfassungskonform eine Änderung zur Regelung über die Todesstrafe juristisch einwandfrei in der BRD durchzuführen?

Im Grundgesetz (GG) stehen die Grundrechte in Artikel 1 bis 19 GG.
Artikel 102 Grundgesetz "Die Todesstrafe ist abgeschafft", steht somit nicht in der Aufzählung der Grundrechte gemäß Art. 1 bis 19. 
Ist dieser Artikel 102 trotzdem durch die Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 (2) GG gedeckt, da bei der Aufzählung der Grundrechte schon Artikel 1 (1) regelt:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar?"

Artikel 19 (2) GG:

"In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

Gehört 19 (2) GG selbst zu den Grundrechten, welche im Wesensgehalt nicht geändert werden dürfen?


Frage:

Wenn 102 GG rein theoretisch durch 19 (2) GG bzw. 79 (3) GG direkt oder indirekt geschützt wäre, was ist dann mit dem Schutz von 19 (2) GG bzw. 79 (3) GG selbst?

Entfällt 19 (2) GG bzw. 79 (3) GG, entfällt dann auch das Veränderungsverbot von 102 GG, wenn ein solches verfassungsrechtlich besteht?
Artikel 79 (3) erklärt:

"Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."

Meiner Meinung nach hat man, rein juristisch betrachtet, jederzeit die gesetzliche Möglichkeit die Todesstrafe wieder einzuführen, indem man das GG selbst verändert oder die Schutzartikel, welche den Wesensgehalt des GG absichern sollen und hier eventl. entgegenstehen, selbst zuerst textlich so verändert, dass danach die Schutz-funktion nicht mehr besteht.
Formaljuristische Tricks / Möglichkeiten sind aber nur ein Aspekt der Frage einer Wiedereinführung.

Es ergeben sich weiterhin für mich z. B. die folgenden Fragen:

1. 
Führt die Wiedereinführung der Todesstrafe später zu einer statistisch nachweisbaren Reduzierung von schwersten Gewalttaten?

Wenn wir uns einmal Staaten ansehen, welche diese praktizieren, dann sieht man häufig, dass es gerade bei diesen trotzdem "drunter und drüber" geht, was die Kriminalität und Bürgerrechte angeht.
Mir hat mal ein orientalischer Mitbürger stolz erzählt, dass man bei ihm in der früheren Heimat "als Frau jederzeit nachts ohne Angst über die Straße gehen kann." 
Verschwiegen hat er dabei nur, dass diese Frau dort des Nachts überhaupt nicht alleine rumlaufen darf, sondern immer ein männliches Familienmitglied dabei sein muss, wenn diese - zudem voll verschleiert - nachts das Haus verlässt.


2
Kann eine qualitative Steigerung von Strafen (hier Einführung der Todesstrafe) auch zu einer ungewollten quantitativen Erhöhung der Kriminalität führen?

Beispiel:

Ein Auftragsmörder einer Mafia hinterlässt bei einer Tat Spuren.
3 Zeugen können ihn gut beschreiben und haben ihn gesehen.
Durch diese Spuren gerät er in den Ermittlungsfokus der Polizei.
Er weiß, dass ihm die Todesstrafe droht.
Deswegen tötet er auch noch die 3 Zeugen, da es für ihn keinen Unterschied macht, ob er wegen eines Mordes an den Galgen kommt, oder wegen 4 Morden.
Würde ihm nicht die Todesstrafe drohen, hätte er zumindest eine geringe Zukunfts-perspektive (raus aus dem Knast nach 15 bis 25 Jahren) und würde v i e l l e i c h t von der Beseitigung der Zeugen Abstand nehmen.

Wohl angemerkt: V i e l l e i c h t !

3
Was unterscheidet einen Staatlichen durch die Gesetzgebung geschützten Henker moralisch (nicht rechtlich!) eigentlich von einem Auftragsmörder? 

Nicht umsonst war der Beruf des Henkers schon zur Zeit des Mittelalters ein unehrbarer Beruf. Mit solchen Menschen wollte keiner was zu tun haben.

Warum nur?

Möchte ein Befürworter der Todesstrafe einen Henker als Nachbarn haben?
Wenn er konsequent ist, müsste er diese Frage mit "ja" beantworten. Ich stelle mir das mal bildlich vor, dass man sich am Abend die gut nachbarschaftlichen Bratwürste über den Zaun zuwirft, wenn man weiß, dass der Nachbar am frühen Morgen als Henker des Staates gerade einmal wieder tätig war.

Also mir kommt da das Gruseln!

4
Kann 100%tig sichergestellt werden, dass keine Unschuldigen verurteilt werden?

Wenn man sich mal die US-Todeszellen ansieht, dann hört man gefühlte einmal im Monat, dass dort wieder jemand nach zig Jahren aus der Todeszelle entlassen wurde, weil seine Unschuld eindeutig später festgestellt wurde. Häufig sind es Farbige, welche sich beim ersten Prozess keinen Staranwalt leisten konnten, sondern nur einen schlecht motivierten Pflichten-Ede, welcher vor dem Geschworenengericht eine müde Show ablieferte, welche zur 
Verurteilung führte.
Jeder der die Todesstrafe befürwortet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er selbst, oder ein Mitglied seiner Familie, rein theoretisch einmal ein zu Unrecht Angeklagter werden könnte.
Wer diesbezügliche Kollateralschäden billigend in Kauf nimmt, sollte auch so konsequent sein, dass er seine eigene theoretische Verurteilung wegen Mordes mit Todesstrafe akzeptiert, obwohl er völlig unschuldig ist.

5. 
Ist lebenslängliches Gefängnis - ohne die Möglichkeit je wieder aus dem Knast zu kommen - als Strafe bei schwersten Gewalttaten eine Alternative? 

Das ist doch kein Erholungsheim das Gefängnis.
Das kann für den Insassen leicht die Hölle auf Erden bedeuten. 
Warum wohl besteht bei so vielen Häftlingen eine erhöhte Suizidgefahr?

6
Inwieweit verhindert die Androhung der Todesstrafe Gewalttaten z.B. von Selbstmordattentätern? 

Diese Straf-Androhung ergibt bei denen doch gar keinen Sinn.

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