Insurance encyclopedia
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OAK:

Akronym für "Objekt Application Kernel"


OAS:

- Akronym für die "Organisation Amerikanischer Staaten". 1948 wurde diese Ländervereinigung süd- und nordamerikanischer Staaten gegründet zur Verteidigung der staatlichen Unabhängigkeit und Souveränität ihrer Mitgliedsländer. Ausschluss von Kuba 1962.


- Organisation de I`Armée Secréte

1960 bis 1962 terroristisch militant-nationalistische Geheimarmee in Algerien der französischen Siedler


OAU:

Akronym für "Organization of African Unity". 1963 gegründete Organisation für afrikanische Einheit.


Obduktion (Medizin):

Öffnen eines menschlichen Leichnams zum Zwecke der Todesursachenermittlung


Oberer See (Erdkunde):

Süßwassersee mit einer Fläche von ca. 81.459 km² in Kanada / USA

Oberhaus (Politik):

England: House of Lords


Oberon (EDV):

Programmiersprache

- symbolic language: symbolische Programmiersprache
- problem-oriented language: problemorientierte Programmiersprache
- computer-oriented language: maschinenorientierte Programmiersprache
- high-level language: höhere Programmiersprache
- advanced language: höhere Programmiersprache
- algorithmic language: algorithmische Programmiersprache
- programming language: die Programmiersprache
- computer language: die Programmiersprache
- Language: die Programmiersprache


Obervolta (Erdkunde):

Früher bis 1984 Name für: Burkina Faso (Westafrikanischer Staat)

Obesität (Medizin): 

Fettsucht


Objektbibliothek (EDV):

Summe von Objektmodulen, welche von Programmen abgefragt werden können

Objektcode (EDV):

Maschinencode
- absolute code: der Maschinencode 
- absolute programming: Programmierung im Maschinencode
- object code: der Maschinenkode
- machine code: der Maschinenkode

Objektivität:

Sachlichkeit
; Emotionslosigkeit 


Objektprogramm (EDV): 

Maschinenprogramm


Objektschutz (Versicherungen):

Hier werden sachliche Dinge (Gebäude, Grundstücke etc.) durch staatliche oder private Sicherheitsorgane besonders bewacht und beschützt.

Objektsteuern / Realsteuern:

Hierunter fallen z.B. die Gewerbesteuer und die Grundsteuer; Bei diesen Objektsteuern ist dem Staat, die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen egal. "Wer hat oder etwas betreibt, muss auch zahlen" .


Oblate (Religion):

Eine Hostie, welche durch den katholischen Priester noch nicht geweiht wurde



Obliegenheiten (Versicherungsrecht):

Dies sind keine echten Rechtspflichten, sondern vertragliche Vereinbarungen, welche Sanktionen nach sich führen, wenn der Versicherungsnehmer (VN) diese nicht einhält / beachtet. Bei "grober Fahrlässigkeit" Quotelung nach dem Grad des Verschuldens gemäß § 81 Absatz 2 VVG-neu. 

Eine vertragliche Obliegenheit vor Eintritt des Versicherungsfalls liegt z.B. vor, wenn vertraglich der VN verpflichtet ist, einmal im Jahr seine elektrischen Anlagen von einem Fachunternehmen revisionieren / überprüfen zu lassen und verpflichtet ist dem VR das Prüfungsergebnis zuzusenden. Wenn der VN den VR anschreibt und mitteilt, dass er "wegen der hohen Kosten gar nicht daran denke, diese Verpflichtung für die Zukunft zu erfüllen", dann handelt es sich hierbei für den VR um eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung durch den VN. Erhält der VR z.B. mit Posteingangsstempel 01.03.2014 diese Nachricht des VN per Brief, dann hat der VR ab 01.03.2014 einen Monat Zeit zur Entscheidungsfindung, ob er den Versicherungsvertrag kündigen soll. Entscheidet sich der VR z.B. am 15.03.2014 zur fristlosen Kündigung, dann wird die Kündigung des VR (in der Regel wird diese dem VN per Einschreiben/Rückschein zugestellt) mit Zugang beim VN wirksam, da es sich hier um eine zugangsbedürftige Willenserklärung handelt. Hat der VN dieses Kündigungsschreiben am 17.03.2014 erhalten, dann hat der VN ab diesem Zeitpunkt keinen Versicherungsschutz mehr.

- Obliegenheitsverletzungen durch den VN gemäß § 28 VVG-neu (Stand 21.05.2014):

Zu (3):

Abweichend von Absatz 2 ist der VR zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des VR ursächlich ist (*2). Satz 1 gilt nicht, wenn der VN die Obliegenheit arglistig verletzt hat.

(*2) : Ein "Adäquater Kausalzusammenhang" muss schon da sein. Beispiel: In einem Versicherungsvertrag wird dokumentiert, dass der VN in seinem Keller nicht mehr 100 Liter Benzin lagern darf. Es kommt zu einem Feuerschaden im Dachgeschoss (Zigarettenkippe entzündet Papierkorb und das Feuer beschädigt nur die Innenseite der Dachinnenwand. Hier steht der Verstoß (unerlaubte Lagerung feuergefährlicher Stoffe im Keller) in keinem Zusammenhang mit dem lokal begrenzten Schaden im Dachgeschoss. Der BRD-VR ist ersatzpflichtig. Sollte ein VN, einem ausländischen VR, ein im Ausland (z.B. außerhalb der EU/Europas) liegendes Risiko in Deckung gegeben haben, für das bei einer Schadenregulierung die Gesetze des Auslands gelten, dann sollte sich der VN vor Abschluss eines solchen Vertrages vergewissern, dass auch dort der "Adäquate Kausalzusammenhang" im Schadenfall berücksichtigt wird. Es könnte sonst sein, dass der ausländische VR die Dachgeschossbeschädigung nicht reguliert, weil der VN gegen vertragliche Obliegenheiten (z.B. unerlaubte Lagerung feuergefährlicher Stoffe im Keller) verstoßen hat, auch wenn dieser Vertragsverstoß in keinem Zusammenhang mit dem Schaden steht. Noch härter würde es in einem solchen Fall den VN treffen, wenn dieser eine kombinierte Feuer-,Leitungswasser- und Sturmversicherung nach ausländischem Recht abgeschlossen hat und eine Obliegenheitsverletzung aus dem Bereich Sturm, bei einem Feuerschaden zur Leistungsfreiheit des dortigen VR führen würde.


Obligation (Finanzen):

debenture stock; Schuldverschreibung, welche festverzinslich ist.

Bond , Debenture, obligation , bond of debt debenture bond, treasury bill, treasury bond

- to retire a bond: eine Schuldverschreibung tilgen

- bond rating: Bewertung einer Schuldverschreibung

- municipal bond: kommunale Schuldverschreibung

- ideal type of debenture bond: idealtypische Schuldverschreibung

- debenture holder: Inhaber einer Schuldverschreibung

- medium-term bond: mittelfristige Schuldverschreibung

- callable bond: kündbare Schuldverschreibung

- debenture to order: Schuldverschreibung an Order

- promissory note to order: Schuldverschreibung an Order

- subordinated debenture: nachrangige Schuldverschreibung

- bond: öffentliche Schuldverschreibung

- debenture to bearer: Schuldverschreibung auf den Inhaber

- bond to bearer: Schuldverschreibung auf den Inhaber

- tax-exempted bond: steuerfreie Schuldverschreibung

- structural bond: strukturelle Schuldverschreibung

- promissory note to bearer: Schuldverschreibung auf den Inhaber

- debenture to registered holder: Schuldverschreibung auf den Namen

- unsecured bond: ungesicherte Schuldverschreibung

- naked debenture: ungedeckte Schuldverschreibung

- registered bond: auf den Namen lautende Schuldverschreibung

- junk bond: hochverzinsliche bzw. hochspekulative Schuldverschreibung

- interest-bearing debenture: bondverzinsliche Schuldverschreibung

- mortgage bond: hypothekarisch gesicherte Schuldverschreibung

- free transferability of a debt security: freie Handelsfähigkeit einer Schuldverschreibung

- mortgage certificate: hypothekarisch gesicherte Schuldverschreibung

- deep-discounted bond: stark abgezinste Schuldverschreibung

- mortgage debenture: hypothekarisch gesicherte Schuldverschreibung



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