Insurance encyclopedia
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Kaali-Krater (Geologie):
Meteoritenkrater in Estland, welcher vor ca. 4.000 Jahren entstanden ist.
GPS-Position: Breite 58.372956° und Länge 22.669374°
Durchmesser ca. 57 Meter

Kabale: Intrigenspiele


Kabel (cable):
Dies ist eine isolierte Stromleitung, bei der die Kabelseele (das ist der stromführende Draht) durch den Kabelmantel (dieser besteht aus nichtleitenden Ummantelungsstoffen wie Gummi oder Kunststoff etc.) von der Außenwelt abgeschirmt wird.


Kabinettswein:
Dieser Wein wurde wegen seiner Qualität mit einer Auszeichnung (einem Prädikat) versehen.


Kabotage:
- Handel an den Küsten mit Schiffen; Küstenschifffahrt
- EU-interner Transport mit Auslandsfrachtführern. Der jeweilige Frachtführer muss sich nach dem Recht des jeweiligen Staates richten, in dem er seinen Transport durchführt.


Kabul (Erdkunde):
Hauptstadt von Afghanistan seit 1775 mit 3.000 jähriger Geschichte. Bevölkerung stark schwankend zwischen 350.000 und 1.500.000, je nach politischer Lage.


Kachel:
Im herkömmlichen Sinne: Eine rechteckige Platte (Fliese), welche aus Ton gebrannt wurde. Glasierte Platte


Kachexie (Medizin):
Ernährungsnotstand ; Fehlernährung ; Ernährungsmangelerscheinungen


Kader:
Elitegruppe bezüglich eines gemeinsam verfolgten Ziels (z.B. Parteikader)


Kadi:
Islamisch, arabischer Richter


Kadmieren:
Durch die Kadmierung kann man Metalle mit einer Kadmiumschicht (Cd) versehen.


Kaduzieren (Rechtswesen):
Eine Rechtsfall wird für ungültig erklärt


Kaduzität:
Baufällig. Reif für den Abriss

Kältebrücke (Bauwesen):
Die Kältebrücke kann leicht im Außenwandbereich von schlecht wärmegedämmten Bauteilen (Rohrdurchführungen, Stahlstützen, Stahlbeton, Stahlträger, Betonroste etc.) mit erhöhtem Wärmedurchgang entstehen. Schnell kann sich dadurch dort auch Schimmel und Kondenswasser bilden. Warme Luft kann Feuchtigkeit besser aufnehmen als kalte Luft. Deswegen tritt immer da, wo warme feuchte Luft auf kühlere Baukörperstellen (z.B. warme Innenraumluft eines Bades trifft auf das "auf Kipp" geöffnete Badezimmerfenster und dessen kühleren Fensterrahmen) trifft, ein Effekt auf, der ähnlich dem Ausdrücken eines Schwammes ist.


Kältefalle (Bauwesen):
Dies ist ein Bauelement (z.B. Stahlkugeln mit - 170 Grad C.) innerhalb einer Leitungsführung, das durch tiefe Temperaturen dazu in der Lage ist, bestimmte chemische Substanzen, aus einem durchgeleiteten Gasgemisch heraus, durch Kondensierung herauszufiltern. Dies ist z.B. nützlich bei der Reinigung von Produktionsabgasen.


Kältechirurgie (Medizin):
(Kryochirurgie): Diese Technik findet in der Augen- und Hirnmedizin Anwendung

Kälteste Temperatur
(Physik):
Diese wird mit -273,15 °C angegeben.
Die kälteste je auf der Erde gemessene Temperatur wurde am 10.08.2010 mit -93,2°C in der Antarktis gemessen. Die höchste Temperatur wurde im Iran 2005 mit +71 °C gemessen.


Käse:
- Fettgehalt in % = 30 Warenbezeichnung 3/4 Fettkäse
- Fettgehalt in % = 60 Warenbezeichnung Doppelrahmkäse
- Fettgehalt in % = 40 Warenbezeichnung Fettkäse
- Fettgehalt in % = 20 Warenbezeichnung 1/2 Fettkäse
- Fettgehalt in % = 10 Warenbezeichnung Magerkäse
- Fettgehalt in % = 50 Warenbezeichnung Rahmkäse
- Fettgehalt in % = 10 Warenbezeichnung 1/4 Fettkäse
- Fettgehalt in % = 45 Warenbezeichnung Vollfettkäse


Kai:
Anlegestelle und Uferbefestigung in einem Hafen


Kaigebühren:
docking fee, dockage, wharf dues


Kai-Receipt:
Der jeweilige Kaibetrieb stellt dem Lieferanten eine Empfangsbescheinigung über angelieferte Waren aus


Kairo (Erdkunde):
- Hauptstadt von Ägypten
- Industriezentrum
- Einwohner 6.700.0000 (Stand 1999)


Kairophobie (Medizin):
situativer Angstzustand


Kala Azar (Medizin):
Diese Infektionskrankheit befällt das menschliche Knochenmark und die Innenorgane. Herkunft: Tropen


Kalabar-Bohne (Medizin / Okkultismus):
Aus dieser wird Gift gewonnen, welches im Rahmen von rituellen Verbrechen in Westafrika angeblich von Kriminellen verwendet wird.


Kalamität:
Notfall; Notlage; Schädlingsbefall in der Biologie


Kalander:
Maschine zum Glätten, rollen oder auch pressen (Presswalzen) von Gegenständen. Maschinelles Aufbringen von Mustern auf Textilien oder Papierstoffen


Kalaschnikow:
Russische Maschinenpistole, welche vom Russen Kalaschnikow erfunden wurde und sehr robust ist


Kaldarium:
Treibhaus

Kalebasse
:
Ein Behältnis zum Trinken, welches ähnlich einer Flasche aussieht. Hergestellt aus der Kalebassenbaumfrucht oder aus einem ausgehöhltem Flaschenkürbis

Kali
(Chemie):
(Kalisalze, Kaliumsalze) Gemisch aus Kalium-Chloriden, Sulfaten, Magnesium, Kalzium; Anwendung -- Dünger und Chemieindustrie


Kaliber:
Innendurchmesser eines Waffenrohres. Außendurchmesser eines Projektils / Geschosses


kalibrieren:
01.
Ausrichtung von z.B. Maschinen nach dem genauen Maß, damit z.B. die Folgeproduktion planungsgemäß abläuft.
02.
Ein Messgerät wird mit einer sehr genauen Skala versehen.
03.
Präzisionseinstellung eines Gerätes (z.B. Joystick)


Kaliko:
Gewebe aus Baumwolle. Hieraus werden z.B. Bucheinbände oder Arbeitskittel hergestellt.


Kalilauge (Chemie):
Laugenlösung (Kaliumhydroxid) mit ätzender Wirkung, welche z.B. in der Waschmittelindustrie verwendet wird.


Kalter Krieg (Politik):
Mindestens bis 1991 versuchten die Weltmächte Sowjetunion und USA sich die führende Rolle in der militärischen und nicht militärischen Welt zu sichern. Dies führte die Erde in Einzelfällen sogar an den Rand eines Atomkrieges (vgl. Kubakrise...etc.). NATO und Warschauer Pakt rüsteten in dieser Kalten-Krieg-Zeit ihr atomares Waffenarsenal stark auf. Der Kalte Krieg wurde an politischen Spannungsorten auf unserer Erde als Heißer Krieg in dieser Zeit nur im Rahmen von Stellvertreterkriegen geführt.

Kap Fourni (Erdkunde / Esoterik):

Felsnadel an der Küste (NW / Bucht von Apolakkia) der griechischen Insel Rhodos, mit einigen kleinen Höhlen. Der Sage nach soll man über eine dieser Höhlen zu einem geheimnisvollen Schacht gelangen, welcher in die Unterwelt führt. Verstärkt wurde dieser Mythos noch dadurch, dass ca. 1881 dort angeblich Gräber hellenistischer Herkunft gefunden wurden. Zudem gibt es dort den verfallenen Rest eines Wachturms der Johanniter.

Kapitän
(Seefahrt):
Wie wird man Kapitän auf den Weltmeeren?
Eins vorweg. Der Kapitän (lat: capitaneus= Anführer) steuert das eigene Schiff nur selten. Das bedeutet, dass er auf einem Schiff viele andere Aufgaben hat, welche über das "Ruder halten" hinausgehen. Er ergreift natürlich z. B. beim Anlegen und Ablegen vom Kai und/oder in Notfallsituationen und/oder bei "schwierigen Manövern" persönlich das Ruder.
Seine Ausbildung und Aufgaben liegen z.B. im Bereich der Nautik, Navigation, Ozeanografie, Funktechnik, Meteorologie, Personalführung, Mediation, Sicherheitstechnik, Ladungskunde, Betriebswirtschaftskunde. In seiner Eigenschaft als Kreuzfahrtkapitän ist er zudem noch als Bespaßer der Passagiere zuständig. Er hat studiert bzw. eine Ausbildung mit anschließender Fachhochschulzeit absolviert und mindestens 1 Jahr auf einem Schiff gedient. Als Anwärter auf einen Kapitänsposten muss er einige Jahre Offizierstätigkeiten abgeleistet haben. In der Regel fährt er ca. 2 bis 4 Monate ununterbrochen "zur See", bevor er bis zu 4 Monate Landurlaub hat. Sein Bruttoverdienst als Hochsee Kapitän oder Binnenkapitän beträgt bei einer deutschen Reederei ca. 40.000 bis 150.000 Euro im Jahr 2015, je nach Reederei, Arbeitsvertrag und zugeteilte Aufgabe.

Kapitalbildende Lebensversicherung
:
Sie gewährleistet einerseits eine finanzielle Vorsorge für den Todesfall, andererseits wird für den Erlebensfall auch gleichzeitig Versorgungskapital angespart. Die Beitragshöhe wird beeinflusst durch: Höhe der Versicherungssumme; Geschlecht; Laufzeit; Eintrittsalter. Mindestlaufzeiten von 12 Jahren sind steuerlich (Stand 1999) begünstigt.


Kapitalertragssteuer (Lebensversicherung Stand 1999):
Hat eine kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung/auch fondsgebundene LV) eine Vertragslaufzeit unter 12 Jahren, dann unterliegen die Zinserträge aus dieser Versicherung der Kapitalertragsteuer. Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages durch den VN, vor Ablauf der 12 Jahre, wird diese Steuer vom VR vom Auszahlungsbetrag abgezogen und direkt an das Finanzamt abgeführt. Auch Erträge aus Einmalbeitragsversicherungen unterliegen der Kapitalertragssteuer. Steuersatz der Kapitalertragssteuer (Vorsteuer) 25 % (Stand 2000). Nachversteuerung jedoch gemäß individueller Steuererklärung mit dem individuellen Steuersatz des Steuerpflichtigen möglich.

Kapitularien
(Geschichte):
Rechtsquellen (Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Dokumentation von Gewohnheitsrechten, Erbrecht, Strafrecht etc.) in der Zeit der Merowinger und Karolinger (ca. 450 n.Chr. bis 900 n.Chr.).


Karat:
1 Karat entspricht beim Diamanten 0,2 Gramm

Karfunkelstein
(Geschichte):
Mittelalterlich ist der Karfunkelstein, nach Hildegard von Bingen, mit dem Begriff Granatstein identisch.

Karies
(Medizin):
Zahnkrankheit von der im Jahr 2015 angeblich ca. 2.400.000.000 Menschen auf der Erde betroffen sind. Jahr für Jahr rechnet man weltweit mit ca. 190.000.000 neuen Karieserkrankungen. Eine Hauptursache dieser Kranheit ist der Konsum von Zucker.

Karman-Linie
(Astronomie):
In ca. 100 Km Höhe über dem Erdboden bildet diese Linie die Grenze zwischen Weltraum und der Erdatmosphäre.

Karmelenberg
(Geschichte):
GPS-Breite: 50.342341°
GPS-Länge: 7.424395°
Beim Kreis Mayen Koblenz (Ochtendung) hat man am Karmelenberg eine ca. 3000 Jahre alte Gräber,- Graben- und Wallanlage aus der Eisenzeit gefunden. Es wurden dort viele Gegenstände aus Bronze sichergestellt.

Kataphrakte
(Geschichte):
Pferdereiter-Krieger, welche einen Körper-Panzer (Metallrüstung..) tragen (mittelalterliche Ritter z.b.)


Katastrophengefahren (Versicherungen):
Im Bereich der Versicherungen: Schwer kalkulierbare Kumulrisiken (z.B .Überschwemmungen, Erdbeben), die versicherungstechnisch praktisch nur durch Haftungslimits (Jahreshöchstentschädigungen, Einzelschadenfall Höchstentschädigungen) und Selbstbehalte in den Griff zu kriegen sind.


Katastrophen Cover (Versicherungen):
Um sich vor unkalkulierbaren Kumulrisiken anlässlich eines Großschadenereignisses zu schützen, wird vom Erstversicherer eine Schaden-Exzedenten-Rückversicherung abgeschlossen.


Katastrophenschadenexzedent (Versicherungen):
catastrophe excess of loss treaty


Katastrophenverschleiß:
Einflussfaktoren auf den Zeitwert einer Sache (Gebäude, Betriebseinrichtung, Hausrat....) sind: Abschreibung durch natürlichen Verschleiß (durch Rosten, Verschmutzen, Verwittern,Zersetzung), Abschreibung für Abnutzung durch Gebrauch (Verzehr der technischen Nutzfähigkeit durch laufende betriebliche Verwendung) und Abschreibung durch Katastrophenverschleiß (Überschwemmungsschäden, Schäden durch plötzliche und unvorhergesehen eintretende Ereignisse)


Katasyllogismus:
logischer Gegenbeweis


Katathermometer:
Mit diesem technischem Gerät kann man das Raumklima bestimmen.


Katatonie (Medizin):
Besondere Art einer mentalen Störung


Kategorischer Imperativ:
Philosophische Aussage nach Immanuel Kant (22.04.1724 - 12.02.1804): Der Mensch soll stets so handeln, dass die Basis seines Handelns immer auch ein Prinzip der allgemeinen Gesetzgebung werden könnte, oder:"Was Du nicht willst, was man Dir tut, das füge auch keinem anderen zu".


Katgut (Medizin):
Chirurgischer Faden zum Vernähen von Wunden, welcher sich später im Körper selbst auflöst.


Kathode (Physik):
Elektrode mit negativer (-) Ladung


Kathodenstrahlen (Physik):
Das sind die Strahlen, die von einer Kathode ausgehen


Kation (Physik):
Ion welches eine positive (+) Ladung hat -- Bewegungsrichtung zur Kathode


Kattegat (Erdkunde):
Seegebiet - Verbindung Ostsee und Nordsee - mit mehr als 24.750 km² Flächenausdehnung ( Zum Vergleich BRD: 356.973 km² - 357.011 km²) zwischen Jütland und Schweden; Maximale Seetiefe ca. 125 Meter.


Kattun:
Baumwolle Gewebeart


Kaufkraft:
Beschreibt das Verhältnis zwischen der Geldmenge, welche zum Konsum zur Verfügung steht und der Menge an Waren und Dienstleistungen, welche man zum Kaufzeitpunkt "X" dafür erhält.


Kaufmann (Rechtswesen):
- Ohne Gewähr -
(dealer; businessman; merchant):
- Kaufmann kraft Eintragung laut § 5 HGB (Stand ?):
- Istkaufmann: § 1 HGB (Stand ?):
- Minderkaufmann: § 4 HGB (aufgehoben) für eine Person, welche ein Grundhandelsgewerbe unter eigenen Namen betreibt und dessen Gewerbebetrieb nicht ins Handelsregister eingetragen werden kann.
- Kannkaufmann: § 2 HGB (Stand ?):
- Formkaufmann: § 6 HGB (Stand ?):

Kaufpreis (Spanien):
Precio


Kaufvertrag (privater Kaufvertrag Spanien):
Contrato privado de Compraventa


Kaumazit
:
Koks der ohne Rauchentwicklung verbrennt; Braunkohlekoks

Kausalzusammenhang
(Versicherungen)
(causation)
Jede Wirkung hat eine Ursache und jede Ursache hat eine Wirkung. (Determinismus, Äquivalenztheorie, Adäquanzlehre)
Beispiel 1:
Ein E-Werk erleidet einen Feuerschaden und fällt aus (Ursache). Dadurch fällt die Kühlung eines Kühlhauses 5 km entfernt aus (Wirkung/unmittelbare Wirkung). Durch den Ausfall der Kühlung verderben dort gelagerte Lebensmittel (mittelbare Wirkung).
Beispiel 2:
Im Versicherungsvertrag sind Schäden verursacht durch Erdbeben grundsätzlich ausgeschlossen. Schäden durch Überschwemmung sind mitversichert. Bricht nun als Folge eines Erdbebens ein Staudamm auseinander und es kommt zu einer Überschwemmung, dann ist die Überschwemmung urursächlich auf das Erdbeben zurückzuführen. Die aus dem Erdbeben folgenden Überschwemmungsschäden sind nicht mitversichert, obwohl Überschwemmungsschäden lt. Vertrag versichert sind. Lt. § 9 VHB 92 sind "nicht versichert ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden", welche durch Erdbeben entstehen. Im angelsächsischen Recht (auch in der Seeversicherung ?) gilt das Prinzip der CAUSA PROXIMA (nächste Ursache). Hier wäre für den Tatbestand der Überschwemmung der Zusammenbruch des Staudamms als "nächstgelegene Ursache" verantwortlich und nicht das Erdbeben. Der Überschwemmungsschaden wäre dort ersatzpflichtig.
Hinweis: Das o.g. Beispiel bitte nicht als Evangelium ansehen, da es immer auf die genaue wort-wörtliche Formulierung im Versicherungsvertrag ankommt, ob etwas versichert ist oder nicht.

Kaustikum
:
Wundätzmittel


Kauterisation:
Man zerstört etwas unter Zuhilfenahme eines ätzenden Mittels; Erkranktes Gewebe wird ausgebrannt.


Kaution (Rechtswesen):
(Spanien=Fianza), Bürgschaft und Hafungssumme:
§ 232 BGB (Stand ?)
§ 233 BGB (Stand ?)
§ 234 BGB (Stand ?)
§ 235 BGB (Stand ?)
§ 236 BGB (Stand ?)
§ 237 BGB (Stand ?)
§ 238 BGB (Stand ?)
§ 240 BGB (Stand ?):

Kautschuk:

Elastische Substanz, welche aus dem Saft des Hevea brasiliensis Baum gewonnen wird. Verwendung u.a. zur Produktion von Gummiprodukten, Klebstoffen, Latexprodukten, Medizin und Lacken


Kava Kava:
Piper methysticum; Rauschpfeffer; Südpazifische Pfefferpflanze mit drogenähnlicher Wirkung; Beim Verzehr drohen Leberschädigungen.


Kavalier:
edler Mann


Kavallerie:
Regiment von Reitern. Soldaten zu Pferde


Kaventsmann:
Meereswellen (Monsterwellen), welche eine Höhe von fast 20-35 Metern (in seltenen Fällen) erreichen können. Solche "Monsterwellen" hielt man zig-Jahre lang für Seemannsgarn, bis Satelliten-Meeres-Radarmessungen und Messungen an Öl-Plattformen die seltene Existenz bestätigten. Meist kommen diese aber auf dem weiten offenen Meer vor und führen nur im Falle einer Tsunami-Bildung zu Problemen im Küstenbereich.


Kaverne:
U.a.: Ein unter der Erde befindlicher Hohlraum


Kaviar:
- echter Kaviar: Rogen des Störs und ähnlicher Fische
- unechter Kaviar: Rogen des Seehasen und des Dorsch


Kaviation (Physik):
Plötzliche Bildung eines Hohlraumes in einer Flüssigkeit durch Unterdruck (z.B. an der Schiffsschraube). Bei Rohrverengungen (Durchflussbegrenzer) erhöhte Korrosionsgefahr. Es bilden sich an Oberflächen mit schneller Bewegung in einer Flüssigkeit Dampfblasen (Strömungssogblasen) da der statische Druck reduziert wird.


Kawa:
Droge der Polynesier, welche aus einer Pfeffergewächswurzel gewonnen wird


KBA:
Akronym für das Kraftfahrt-Bundesamt


KBU (Versicherungen):
Akronym für die Klein-BU-Versicherung bzw. Kleine Betriebsunterbrechungs-Versicherung.
Diese findet im kleinen bis unteren mittleren gewerblichen Bereich häufiger Anwendung (z.B. bei der Versicherung von Trinkhallen und Kiosk-Betrieben) und ist fürs Großgewerbe und für Industriebetriebe eigentlich nicht geeignet, u.a. da hier die Inhaltssumme des Betriebes (Summe aus Betriebseinrichtung + Vorräte) einfach gleich der KBU-Summe gestellt wird. Es dürfte auf der Hand liegen, dass die vorhandenen Inhaltswerte nicht immer etwas mit der notwendigen Versicherungssumme für die KBU zu tun haben. Ein Betrieb, welcher z.B. nur aus 3 Mitarbeitern mit 3 Computern besteht, kann einen Umsatz erzeugen, welcher in keiner Relation zur vorhandenen Betriebseinrichtung steht. Für solche Betriebe gibt es noch die alternative Möglichkeit am Markt eine rechtlich selbstständige Ertragsausfallversicherung oder "Mittlere Betriebsunterbrechungs-Versicherung" abzuschließen. Wenn ein versicherter Betrieb durch einen versicherten Sachschaden (z.B. Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl......) unterbrochen wird, kommt der VR im Rahmen des vereinbarten Vertrages auch für den daraus resultierenden Ertragsausfallschaden (entgangener Gewinn und fortlaufende Kosten beim VN) auf. Wird der Unterbrechungsschaden (Ertragsausfallschaden) dadurch vergrößert, dass der VN unter Kapitalmangel leidet, so kommt der VR in der Regel für diese Erhöhung nicht auf. Auch ersetzt der VR in der Regel keine umsatzabhängigen Kosten/Aufwendungen (z.B. Umsatzsteuer, Umsatzabhängige Versicherungsprämien, Umsatzabhängige Lizenzgebühren....etc.) und entstehende Kosten und entgangene Gewinne, welche in keinem Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb stehen. Als Haftzeit des VR wird häufig eine Anzahl von Monaten - Monatsbemessung - (dann 1 Monat = 30 Kalendertage) vereinbart. Bei der Vereinbarung einer Haftzeit von 12 Monaten beträgt, in der Regel, die Haftzeit dann aber nicht 12 * 30 Tage, sondern der VR haftet dann ein volles Kalenderjahr lang. Die Haftzeit für den VR beginnt mit dem Eintrittstag des Sachschadens und beschreibt den Zeitraum für welchen der VR dem VN Entschädigung leisten muss. Kosten des VN ersetzt der VR nur, soweit diese rechtlich notwendig oder wirtschaftlich begründet sind. Eine rechtliche Notwendigkeit kann sich z.B. nach einem Total-Brandschadenfall dadurch ergeben, dass der VN seine Mitarbeiter aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht entlassen kann und für diese weiter Löhne und Gehälter zahlen muss, obwohl der abgebrannte Betrieb diese Kosten nicht mehr erwirtschaften kann.


KBV:
Im Börsengeschäft: Kurs / Buchwertverhältnis. KBV


KDE:
Linux (Betriebssystem) Benutzeroberfläche für Graphik, ähnlich Windows


Kehlkopf (Medizin):
Rima glottidis ; Larynx


Kehl(kopf)deckel:
Epigottis


Kehlkopfentzündung:
Laryngitis


Kehlkopfkrebs (Medizin):
Larynxkarzinom
Häufig durch Rauchen verursacht. Verstärktes statistisches Auftreten im Alter ab 50 Jahre aufwärts.


Keimschädigende Substanzen (Medizin):
Dies sind Stoffe mit schädlicher Wirkung auf Keimdrüsen (Ovarien, Testis), Fötus (Fetus), Embryos. Hierzu zählt man: Radioaktivität, Lösungsmittel, Alkohol, Nikotin ....etc.


Kellerbeteiligung (Versicherungen):
Als "Stille Mitversicherung" ist es ein aus der Mode gekommenes Instrument, ein Risiko zwar nach vorne zu z.B. 100 % zu decken, nach hinten aber einen Teil an einen anderen Erstversicherer abzugeben, der im Vertrags-Verteilerplan namentlich nicht auftaucht. Also eine Art von Rückversicherung unter Erstversicherern. Der "Stille Mitversicherer", von dessen Existenz der VN nichts erfährt, erhält oft nur Deckungsaufgaben und Buchungsbelege des Frontversicherers ohne je Dokumente gesehen zu haben. Das funktioniert nach "Treu und Glauben". Sinn der Kellerbeteiligung kann sein: Bei einem VR ist die obligatorische RV-Zeichnungskapazität erschöpft und er findet keinen fakultativen RV-Schutz für ein Risiko, welches er aber unbedingt zeichnen möchte. Gleich-zeitig wünscht dieser VR aber auch keine "Offene Mitversicherung" durch andere VR, welche der VN am Verteilplan im Dokument erkennen kann.
Wer solche Verträge schon einmal bearbeitet hat, weiß wie problematisch die Sachbearbeitung des "Stillen Mitversicherers" seien kann. Der "Stille Mitversicherer" wird häufig zu einem reinen Buchungsroboter degradiert, welcher manchmal den Überblick darüber verliert, was er da eigentlich insgesamt mit gedeckt hat. Probleme beim "Stillen Mitversicherer" tauchen manchmal auch im Schadenfall auf, wenn festgestellt wird, das zwei unterschiedliche Geschäftsstellen des gleichen Versicherers, oder ein Tochterunternehmen am gleichen Risiko beteiligt sind, ohne davon voneinander zu wissen. Dieses Problem wurde im Laufe der Zeit aber durch die elektronische Datenverarbeitung gesenkt. Die Versicherungssteuer und Feuerschutzsteuer trägt der abgebende Frontversicherer.


Kellermauern (Versicherungen):
Unter Kellermauern sind die Umfassungswände zu verstehen, die zwischen der Unterfläche des Kellerbodens und der Unterfläche des oberirdischen Geschosses liegen (Positionen Erläuterung zur Sach-Feuerversicherung).


Kellerschnecke (Biologie):
Schneckenart, welche menschliche Nahrung befällt und schädigt


Kelten (Geschichte):
Summe indogermanischer Volksgruppen, welche sich spätestens ab ca. 900 v.Chr. von der Eifel, Böhmen, Hunsrück und Bayern ausbreiteten nach: Gälen (Schottland / Irland), Belgier und Gallier (Belgien, Frankreich, Schweiz, Italien), Briten (Wales , England), Galater (Kleinasiaten). Die Kelten hatten gute Kenntnisse in der Produktion und Bearbeitung von Eisen.


Kelter:
Presse für Wein


Kelvinskala:
- ohne Gewähr -:
+ 100 Grad C = 373 Kelvin
+ 50 Grad C = 323 Kelvin
0 Grad C = 273 Kelvin
-50 Grad C = 223 Kelvin
-100 Grad C = 173 Kelvin
-150 Grad C = 123 Kelvin
-200 Grad C = 73 Kelvin
-250 Grad C = 23 Kelvin
-273,15 Grad C = 0 Kelvin

Kemenate
:
caminata camera.
Wohnraum (tlw. vor allem Frauenwohnraum) mit Heizung (Kamin) u.a. in einer Burg


Kendo:
Japanischer Schwerter Kampfsport


Kenia (Erdkunde Stand 2000):
- Lage: Ostafrika
- Hauptstadt: Nairobi
- Bewohner: 25.347.000 ; davon Bantu 60 %
- Staatsgebiet: 582.646 km² (Zum Vergleich BRD: 356.973 km² - 357.011 km²)
- Bodenschätze: Chrom, Silber, Gold, Mangan, Eisen
- Einnahmequellen: Tourismus, Landwirtschaft (Getreide, Mais, Bananen, Kaffee, Tee)
- Sprache: Kisuaheli
- Bildung: Analphabeten 31 %
- Gebirge: Mount Kenia 5,194 km hoch


Kennelkohle:
Besondere Art der Steinkohle

Kenntnisnahme des Versicherungsnehmers
von einer Gefahr Erhöhung und Folgen:
§ 23 VVG-neu:
(1)
(2)
(3) Tritt nach Abgabe der Vertragserklärung des VN eine Gefahr Erhöhung unabhängig von seinem Willen ein, hat er die Gefahr Erhöhung, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat, dem VR unverzüglich anzuzeigen
Faustformel:
Alle neu hinzutretende Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalls wahrscheinlicher machen, gelten als Gefahr Erhöhung. Eine Gefahr Erhöhung kann in der Hausratversicherung z.B. vorliegen, wenn vor dem Mehrfamilienhaus ein Baugerüst aufgebaut wird. Dies sollte dem VR unverzüglich gemeldet werden. In der Regel verlangen die VR hierfür aber keinen Beitragszuschlag, wenn das Gerüst nur wenige Wochen vor dem Haus steht. Man erhält als VN meistens nur ein Schreiben mit Verhaltenshinweisen. In manchen Bedingungswerken ist der "Gerüstaufbau am Haus" bereits in den Bedingungen als Gefahr Erhöhung ausdrücklich benannt. In der Feuerversicherung kann es von einigen VR als Gefahr Erhöhung angesehen werden, wenn das versicherte oder das angebaute Nachbarhaus für längere Zeit leergezogen wird und deswegen leer steht.


Keramik:
Produkte aus Ton, welcher gebrannt wurde


Keratine:
Protein; schwefelhaltig; Hornstoff der Fingernägel


Keratitis (Medizin):
Das Auge leidet unter einer Hornhautentzündung

Kerbholz
(Geschichte):
Historisches System des Rechnungswesens / der Buchhaltung. Verkäufer und Käufer fügten dem Rundkerbholzstab nach Vereinbarung vertragsspezifische Kerben zu (z.B. eine Kerbe je gelieferter bzw. bestellter Wareneinheit in Höhe von X cm am Stab eingekerbt). Dann wurde der Stab gespalten. Käufer und Verkäufer erhielten je eine Hälfte des Stabes. Sobald die Leistung (Ware / Geld) fällig war, wurden die beiden Holzteile aneinander gehalten und es wurde überprüft, ob die Kerben sich in der gleichen Höhe befanden. Stimmten die Teile nicht überein, konnte man eine Manipulation erkennen. Diese Art der Kontrolle / Abrechnung wurde angeblich noch bis ca.1960 von Brauereien verwendet.


Kerker (Mittelalter):
Dieser befand sich oft im "Bergfried" einer Burg, einen Turm mit z.B. 4,00 Meter dicken Mauern. Die Gefangenen wurden durch ein "Angstloch" von oben ins Verlies geworfen (unbedeutende Gefangene/ Bauern/ Tagelöhner etc.) oder mit einer Leiter oder an Stricken hineingelassen ( bedeutendere Gefangene und Gefangene, welche die Kerkerknechte bestechen konnten). Eingänge von der Seite gab es in der Regel nicht. Die Notdurft wurde in einer Kerkerecke verrichtet und für gewöhnlich nicht entsorgt. Folgen u.a.: Kaum Luft zu atmen, bestialischer Gestank, schnelle oft tödlich verlaufende Erkrankungen, Rattenplage. Zu Essen gab es als Alternativen: Nichts, oder Wasser und Brot. Wer genug Geld und Verwandte hatte um die Kerkerknechte zu bestechen, war etwas besser dran. Die Gefangenen untereinander nahmen sich gegenseitig die Nahrungsrationen - notfalls mit Gewalt - weg. Unter Graf Adolf V. von Berg (um 1788 n.Chr.), soll auf Schloss Burg an der Wupper als berühmtester Gefangener der Erzbischof von Köln (Siegfried von Westerburg) 13 Monate gefangen gewesen sein. Dieser wurde freigekauft, hatte sich aber von dem Kerkeraufenthalt gesundheitlich nie mehr erholt.


Kernfusion (Physik):
Hier werden atomare Kerne (z.B. Wasserstoff) miteinander verschmolzen, damit man die Energie, die dadurch frei wird, nutzen kann. Die Brennstoffvorräte sind dabei praktisch unbegrenzt. Prognose: Vor dem Jahr 2040 ist nicht mit einem solchen Fusionskraftwerk zu rechnen, aber man arbeitet international an der sehr sehr kostspieligen Entwicklung.


Kernenergie:
(radiation hazard;radiation risk):
Als Kernenergie bezeichnet man, die aus den Atomkernen stammende und bei der Kernumwandlung freiwerdende Energie, wozu auch die bei einem Kernreaktor (Fusion/Spaltung) freiwerdende Bindungsenergie gehört. Diese Energie resultiert daraus, dass die Bindungsenergie schwerer Atomkerne größer ist, als die Summe der Bindungsenergien, der bei ihrer Spaltung entstehenden leichteren Atomkerne. Zum Kernenergierisiko gibt es einen weltweiten Ausschluss in den Rückversicherungsverträgen. Die Versicherung von KKW erfolgt nicht über den freien Versicherungsmarkt, sondern in Form eines internationalen Atomenergiepools mit Einschluss von Schäden durch Kernenergie. Auch Schäden die durch radioaktive Isotope verursacht wurden, fallen unter den Ausschluss von Kernenergieschäden. Diese Schäden können/konnten aber mit einer Klausel (z.B.1101) wieder vereinbart werden.


Kernit:
Mineral welches bor-haltig ist.

Kernkapital
:
Dies ist der %-tuale Teil des unternehmerischen Eigenkapitals (bei Banken, Kreditinstituten), welcher die größte Haftungsqualität in Bezug auf Risikoabsicherungen hat. Übernimmt z.B. eine Bank Risiken durch Vergabe von Krediten, so muss diese einen %-ualen Anteil mit Kernkapital (Basel 3 unterscheidet dabei in weichem und hartem Kernkapital) absichern. Hartes Kernkapital, indem Eigenkapitalanteile enthalten sind, steht mit diesen Eigenkapital Anteilen dabei als bedingungslose Verlustdeckung zur Verfügung.


Kernkraftwerk (Atomenergie):
Hier wird mit einem Kernreaktor die Energie genutzt, die durch Kernspaltung entsteht.


Kernladungszahl:
Z ; Ordnungszahl des Periodensystems; Summe positiver Elementarladungen im Atomkern


Kernreaktor:
Der Kernreaktor ermöglicht -- Kettenreaktion bei der Atomspaltung und das Steuern und Aufrechterhalten dieser Reaktion.Man unterscheidet:
01. Leichtwasserreaktor (Siedewasserreaktor,Druckwasserreaktor):
- Kühlmittel: Wasser; Moderator: Wasser
02. Hochtemperaturreaktor (950 Grad C.):
- Kühlmittel: Helium; Moderator: Graphit
03. Schneller Brutreaktor ("schneller Brüter"):
- Kühlmittel: Natrium; Moderator: ohne


Kernspaltung (Atomenergie):
Ein atomarer Kern wird in 2 etwa gleich große Bruchstücke geteilt. Dabei wird Energie frei, die man zur Produktion von Strom nutzen kann.


Kernspintomographie (Medizin):
siehe unter Magnetresonanz-Tomographie


Kerosin: Flugzeugtreibstoff


Kettenreaktion (Atomtechnik):
Dies ist eine Reaktion, die eine Eigendynamik entwickelt und sich von selbst fortsetzt, ohne das der Mensch hier noch nachhelfen muss.
Spaltbarer Atomkern -- absorbiert Neutron -- Spaltung -- Freisetzung von neuen Neutronen -- Spaltbarer Atomkern -- absorbiert Neutron -- Spaltung -- Freisetzung von neuen Neutronen........usw...usw... . Solange man die Anzahl der Spaltungen konstant halten kann, spricht man vom "Normalbetrieb" oder einem "kritischen Reaktor". Wenn man den Reaktor erstmalig hochfährt erzeugt man kurzfristig einen "überkritischen Zustand". Wird der Reaktor abgeschaltet ist der Zustand "unterkritisch".


Keuchhusten (Tussis convulsiva):
6 - 8 wöchige infektiöse Krankheit (Tröpfchen Übertragung) verursacht durch die Bakterie Bordetella pertussis; Symptome: Hustenanfälle, Fieber, Schnupfen


Keuper: Roter Sand-Ton


Key Largo (Erdkunde):
Südküsteninsel von Florida in den USA; Bewohner Stand 2000 11.000


keyman insurance:
Im Bereich der Filmversicherung wird hierdurch der Ausfall eines Schlüsseldarstellers vor Ende der Dreharbeiten versichert. Keymann kann auch sein: Der Produzent des Filmes.


KDV:
Akronym für die Kapitalbeteiligungsgesellschaft der deutschen Versicherungswirtschaft. Gründung: 1984 in Berlin. Die KDV bietet wachstumsträchtigen mittelständischen Unternehmen aller Wirtschaftszweige Eigenkapital für Investitionen.


Key Account (Kunden):
Lebenswichtige Kunden eines Unternehmens. Es kann sinnvoll sein, einen Mitarbeiter abzustellen, der keine andere Aufgabe hat, als diesen Schlüsselkunden ständig "bei Laune" zu halten. Persönliche Beziehungen (Seilschaften) zwischen einer Unternehmensleitung - häufiger bei Personengesellschaften (GbR, PartG, OHG, KG) zu finden - und einem wichtigen Kunden kann für den Schlüsselkunden im Einzelfall bedeutender sein, als nur reine Kostengesichtspunkte. D.h. der Kunde bleibt dem Unternehmen "treu", obwohl die Produkte des Unternehmens "am Markt" eigentlich zu teuer sind. Es ist anzunehmen, dass sich weltweit langfristig branchenüberschreitend aber reine Kostengesichtspunkte durchsetzen werden. D.h. die Verträge mit dem "zu teuren Unternehmen" werden rigoros vom Kunden gekündigt, egal "wie lieb" die Betreuung auch immer war, wenn ein Markt-Mitbewerber gleiche Qualität preiswerter anbietet. Dies liegt eventl. an einer Transformierungs-Tendenz Personengesellschaften in Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) umzuwandeln.

Key Account Management:
Stark vereinfacht ausgedrückt: Großkundenvertrieb-/ Betreuung. Aufgaben: Produktion von Konzepten, Plänen und Projekten zum Erhalt der Großkundenverbindungen.


KFW:
Akronym für die Kreditanstalt für Wiederaufbau


KFZ-Haftpflichtversicherung:
- Nachweispflicht einer KFZ-Haftpflichtversicherung:
§ 1 PflVG (Stand 07.2002 ?):
§ 7 Transportgenehmigungsverordnung Stand 15. Juli 2006:
§ 6 PflVG (Stand 07.2002 ?)

KGaA:
Akronym für: Kommanditgesellschaft auf Aktien


KGB:
Akronym für Komitet Gossudarstwennoi Besopastnosti. Komitee für Staatssicherheit in Russland. Geheimdienst. Vorher: NKWD


KG-Rohre:
Gefärbte Außen-Erdreich-Abwasserrohre aus Kunststoff (Braun / Orange)


KGV:
Akronym für das Kurs / Gewinn Verhältnis. 

Kiefernprachtkäfer:
Der Schwarze Kiefernprachtkäfer lebt am liebsten im Holz frisch verbrannter Bäume und legt dort seine Eier ab.


Kilimandscharo (Erdkunde):
Höchster afrikanischer vulkanischer Berg in Nordost Tansania (Afrika) ; Höhe : 5,895 km


Kilo:
Vorsilbe, welche den dahinter stehenden Wert mit dem Faktor 1.000 multipliziert


Kilopond (Kp):
- ohne Gewähr -
1 Kilopond (Kp) = 9,80665 Newton (N)


Kilopondmeter:
- ohne Gewähr -
1 Kilopondmeter = 9,807 Joule


Kinästhetik:
Wissenschaft der Bewegungsempfindung


Kinderkrankheiten:
- Diphterie
- Keuchhusten
- Masern
- Mumps
- Röteln
- Scharlach
- Windpocken

Kinderlähmung:

Poliomyelitis epidemica anterior acuta ; Schwere Virenkrankheit, welche zu Körperlähmungen und Entzündungen der Hirnhaut führen kann; Übertragung u.a. durch fäkalienverseuchte Lebensmittel.


Kinematik:
Wissenschaft über die Gesetzmäßigkeiten bei Bewegungsabläufen von Massenpunkten (Fallgesetze; Beschleunigung; Geschwindigkeit)


Kinetisch:
Teilwissenschaft der Mechanik, welche sich mit in Bewegung befindlichen Körpern und die entsprechenden physikalischen Gesetze beschäftigt.


Kinetische Energie:
Bewegungsenergie; Wärme

Kingdom Tower (Bauwesen):
Dieses Hochhaus in Saudi-Arabien Dschidda soll mit einer Höhe von über 1.000 Metern ab ca. 2019 das höchste Gebäude der Welt werden.


Kinshasa (Erdkunde):
Hauptstadt der Republik Kongo (Zaire); Bewohner 3.800.000 Stand 2000


Kiosk (Versicherungen):
Kleiner einstöckiger und oft freistehender Lebensmitteleinzelhandel (oft mit Schalterverkauf) mit kleiner Lager- und Verkaufsfläche, welcher von den normalen Ladenschlusszeiten weitgehend befreit ist. In der Einbruchdiebstahlversicherung problematisches Risiko -- Tabakwarenhandel; mechanische Sicherungen etc.. Die Betriebsbezeichnung "Kiosk" sagt in der Realität aber nicht viel über die genaue Schwere des vom VR übernommenen Risikos aus, da dieser Begriff sehr häufig auch für Trinkhallen und Verkaufsbuden verwendet wird. Es soll schon vorgekommen sein, dass ein Kiosk, welcher in der gewerbeamtlichen Anmeldebescheinigung nur als "Betriebsart Kiosk" bezeichnet wurde, durchaus in der Realität auch einen Videofilm-Verleih betrieben hatte und neben Tabakwaren auch den Verkauf von Modeschmuck (teilweise mit Gold und Silberbestandteilen) durchführte. Auch mit der dortigen Durchführung von Dienstleistungen wie Paketannahmestation muss gerechnet werden. D.h. die reine Einsichtnahme des Sachbearbeiters beim VR in die Gewerbeanmeldebescheinigung reicht nicht aus. Der Außendienst des VR muss sich das Risko vor Ort ansehen und den vorhandenen Warenbestand kritisch analysieren. Viele VR unterscheiden tarifierungstechnisch bei der Inhaltsversicherung eines Kiosk zudem, ob es sich um ein freistehendes einstöckiges Verkaufsgebäude, oder um ein Geschäft innerhalb eines mehrgeschossigen Hauses (meistens im Erdgeschoss) handelt. Bei einstöckigen und freistehenden Kiosk Betrieben werden dann eventl. vom VR zusätzlich Selbstbeteiligungen des VN für die Gefahr Einbruchdiebstahl und Feuer verlangt.


Kipper (Geschichte):
Mittelalterliche Turnierfußtruppen (Hilfstruppen der Ritter), welche mit Schlagwaffen bewaffnet waren (12tes und 13tes Jahrhundert n.Chr.). Bei Großturnieren kam es regelmäßig zu schweren Verletzungen und auch zu Todesfällen.

Kirchenglocken
(Geschichte):
Im Mittelalter wurden die Glockenspeise / die Glocke aus einer Legierung von ca. 22 % Zinn und 78 % Kupfer produziert.

Kirchenjahr
:
1. Advent bis Totensonntag


Kirchensteuer:
(Halb-) Freiwillige Steuerabgabe (Gehaltsabzug) der Kirchenmitglieder; Von der Kirchensteuer kann man sich auf Antrag (Amtsgericht) befreien lassen. Seit 1919 in der BRD verfassungsrechtlich geregelt.


Kirchhoff, Gustav Robert:
Physiker 12.03.1824 - 17.10.1887
Forschungsgebiet u.a.: Schwingungstheorie
Spektralanalyse etc. Kirchhoffsche Regel :
1. Summe aller elektrischen Teilströme = Gesamtstrom (Knotenregel)
2. Summe aller elektrischen Teilspannungen = Gesamtspannung (Maschenregel)


Kirgisistan (Erdkunde) Stand 2000:
- Lage: Zentralasien
- Hauptstadt: Bischek (Frunse)
- Bewohner: 4.590.000 (bis 1 % Deutsche)
- Staatsgebiet: 198.500 km² (Zum Vergleich
BRD: 356.973 km² - 357.011 km²)
- Bodenschätze: Antimon, Erdgas, Erdöl, Gold,
Kohle, Quecksilber
- Einnahmequellen: Landwirtschaft (Viehzucht)
- Sprache: Kirgisisch
- Gebirge: Pik Pobedy 7,439 km Höhe
- Unabhängigkeit: 1991Kiribati (Erdkunde):
(Stand 2000):
- Lage: Südwestpazifik ; Atolllage
- Hauptstadt: Bairiki
- Bewohner: 76.000
- Staatsgebiet: ca. 811 km² (Zum Vergleich BRD:
356.973 km² - 357.011 km²)
- Bodenschätze: Bauxit
- Einnahmequellen: Landwirtschaft (Meeresfrüchte, Papaya,
Fischerei, Bananen, Taro)
- Sprache: Gilbertesisch, Englisch
- Unabhängigkeit: 1979 ?


Kirschfruchtfliege:
Schädling (Weibchen legt ca. 200 Eier) der Süßkirsche. Entsteht im Frühjahr aus Bodenpuppenlarven. Wirkung: Schnelles Früchteverfaulen.


Kismet: Schicksal


KIT:
Akronym für Kernsoftware für intelligente Terminals


Kombinierte Versicherung:
Mehrere verschiedene Versicherungssparten (Feuer, ED, Sturm, Glas, LW) werden in einem Bedingungswerk und einem Vertrag zusammengefasst und sind rechtlich abhängig voneinander. Eine Kündigung einer Teilsparte (z.b. ED) ist nur möglich, wenn man den Gesamtvertrag inkl. aller anderen versicherten Gefahren kündigt (z.B. Hausratversicherung).


Klabautermann:
Schiffsclown-/ Kobold

Klagefrist
(Versicherungen):
nach abgelehntem Versicherungsschutz durch den VR ehemals § 12 VVG-alt ersetzt durch § 15 VVG-neu:

Klamm
:
Tiefe und enge Felsschlucht


Klapperschlangen (Biologie):
Crotalus; Rattlesnake
Sie gehören zu den Grubenottern (Crotallidae). Über 2 Meter lang werdende Giftschlange in Nordamerika. Den Zustand eigener Aggressivität äußern sie durch ein lautes Warnrasseln.


Klassement:
Reihenfolge ; Ordnung


Klassieren (STAT 1010):
Zerkleinerung von Erzen mit dem Ziel "Kornklassen" zu schaffen


Klassizismus:
Europäische Kunststilepoche 1770 - 1830


Klaubauf; Kleibeif:
Osttiroler (Lienz) Advents-Gruselgesichter-Mummenschanz (Maskenscherz) bei dem es immer wieder zu vereinzelten Körperverletzungen kommt. Entstehung: Schon vor dem 17. Jahrhundert n.Chr.


Komplextrennung (Versicherungen):
(Stand 2005 ? - völlig ohne Gewähr -)

Sie liegt lt. den PRL vor: Ein Komplex wird von einem einzigen oder mehreren Gebäuden oder "Lägern im Freien" gebildet, die untereinander keine, jedoch zu anderen Gebäuden oder "Lägern im Freien" räumliche oder bauliche Trennung besitzen.

- Räumliche Komplextrennung:
- Bauliche Komplextrennung:

Bedeutung der Komplextrennung für die Tarifierung des VR:
Getrennte Tarifierung bei aneinandergebauten verschiedenen Brandabschnitten ist in der Regel nicht vorgesehen, da die VR für getrennte Tarifierung in diesem Fall Komplextrennwände fordern. Es wird bei aneinandergebauten Brandabschnitten also in der Regel, nach der höchsten Gefahr tarifiert. Der Beitragssatz für diese Gefahr gilt dann auch für alle anderen aneinandergebauten oder nicht räumlich getrennten Brandabschnitte. Eine Ausnahme machen hier verschiedene VR nur bei der Brandabschnittstrennung zwischen Verwaltung und Lager / Produktionsbereich. Hier lassen diese, bei Vorhandensein einer Brandwand getrennte Tarifierung zu. Die Existenz einer vollwertigen Komplextrennwand trägt dazu bei, dass ein Risiko differenzierter beurteilt (tarifiert) werden kann. Ist z.B. das Verwaltungsgebäude von der Produktionshalle durch eine Komplextrennwand (in Ausnahmefällen genügt bei manchen VR auch eine Brandwand) getrennt, kann man für den Summenanteil (Gebäude + Inhalt) der auf den Verwaltungsteil entfällt z.B. 0,5 0/00 - 0,3 0/00 als Prämiensatz kalkulieren. Der Produktionsbetrieb ist teurer. Schnell kommen hier 1,0 - 3,0 0/00 (je nach Betriebsart) zusammen. Besteht nun keine Komplextrennwand (in Ausnahmefällen genügt bei manchen VR auch eine Brandwand zwischen Produktion und Verwaltung), müsste nach dem höchsten Risiko (also in diesem Fall nach der Produktion) tarifiert werden.

Beispiel:
Fall 1:
Zwischen Produktion und Verwaltung besteht eine Komplextrennwand (Ausnahme Brandwand):
Versicherungssumme Verwaltung für das Gebäude: EUR 1.000.000
Versicherungssumme Inhalt für die Betriebseinrichtung im Gebäude: EUR 1.000.000
Gesamtversicherungssumme Verwaltung (Gebäude und Inhalt): EUR 2.000.000 zu 0,3 0/00 = EUR 600 Prämienanteil
Produktion (Gebäudeversicherungssumme): EUR 1.000.000 Produktion (Versicherungssumme
der Betriebseinrichtung): EUR 10.000.000
Gesamtsumme Produktion (Gebäude und Inhalt): EUR 11.000.000 zu 3 0/00 = EUR 33.000 Prämienanteil
Gesamtprämie Produktion + Verwaltung = EUR 33.600

Fall 2:
Zwischen Produktion und Verwaltung besteht keine Komplextrennwand (Ausnahme Brandwand):
Versicherungssumme Verwaltung für das Gebäude: EUR 1.000.000
Versicherungssumme Inhalt für die Betriebseinrichtung im Gebäude: EUR 1.000.000
Gesamtversicherungssumme Verwaltung (Gebäude und Inhalt): EUR 2.000.000 zu 3,0 0/00 = EUR 6.000 Prämienanteil
Produktion (Gebäudeversicherungssumme): EUR 1.000.000
Produktion (Versicherungssumme der Betriebseinrichtung): EUR 10.000.000
Gesamtsumme Produktion (Gebäude und Inhalt): EUR 11.000.000 zu 3 0/00 = EUR 33.000
Prämienanteil
Gesamtprämie Produktion + Verwaltung = EUR 39.000


Konsortium von Versicherern:
 (syndicate of underwriters)
(Quotenmäßiger) Zusammenschluss von verschiedenen VR um ein Risiko gemeinsam zu decken. Der VR mit der höchsten Quote ist in der Regel die "Führende Gesellschaft". Die anderen VR, die zusammen den Rest von 100 % auffüllen, nennt man "beteiligte Gesellschaften". Die bet. Ges. zahlen dem führenden VR in der Regel eine Führungsprovision von z.B. 1 % für dessen Arbeitsaufwand.


Kriegsereignisse (war) j e d e r Art im Sinne des § 84 VVG-alt:

Kriegsereignisse sind gewalttätige Konflikte, die zwischen zwei oder mehr Staaten, oder innerhalb eines Staates zwischen mindestens 2 großen Volksgruppen (Bürgerkrieg), gewalttätig ausgetragen werden.
Man unterscheidet:
(a) Angriffskrieg
(b) Verteidigungskrieg
Hinweis: Die Explosion im Erdreich befindlicher Blindgänger aus dem 1. oder 2. Weltkrieg sind ersatzpflichtig, da zum Zeitpunkt der Explosion kein Kriegszustand mehr herrscht. Terrorismusschäden fallen nicht unter den Begriff "Kriegsereignisse". Sie sind mitversichert, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.


Kündigung des Versicherungsvertrages zum Ablauf:
- Die folgenden Informationen sind völlig ohne Gewähr! -

1. Was ist eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige ,empfangs- und zugangsbedürftige Willenserklärung.
Rechtswirksamkeit erlangt sie erst dann, wenn diese den Empfangsbereich des Vertragspartners bzw. seines berechtigten Vertreters erreicht. Die Kündigung gilt als dann zugegangen, wenn diese in den Machtbereich (z.B. Briefkasten) des VN gelangt. In den AVB kann Schriftform (eventl. sogar mit vorgeschriebenen Einschreibebrief) der Kündigung vereinbart werden. Kündigen kann im Regelfall immer nur ein zur Kündigung berechtigter Vertragspartner. Das bedeutet, dass mein Nachbar nicht einfach in meiner Abwesenheit, meine Hausratversicherung für mich kündigen kann. Besteht ein Maklervertrag, so muss stets der Inhalt des Maklervertrages daraufhin untersucht werden, ob der Makler zur Kündigung von Versicherungsverträgen vom VN ausdrücklich berechtigt wurde. Dies ist in der Regel im Maklervertrag, den der VN zustimmend unter-schreiben muss, wortwörtlich geregelt. Eine Kündigung ist immer dann notwendig, wenn eine Vertragsverlängerungsklausel (vertragsübliche Prolongation) vereinbart gilt. Nicht notwendig ist eine Kündigung bei einem kurzfristigen Vertrag (z.B. Laufzeit von 3 Monaten) ohne Verlängerungsklausel (z.B. kurzfristige Reisekranken oder Reisegepäckversicherung. Kurzfristige Veranstaltungshaftpflichtversicherung für die Aufstellung eines Maibaumes).

2. Wie schnell ist ein Kündigungsschreiben vom Versicherer zu bearbeiten?
Der VR kann die unrichtige Kündigung des VN nicht einfach wochenlang unbearbeitet liegen lassen, vielmehr muss er eine unverzügliche Bearbeitung (z.B. innerhalb von 3 Arbeitstagen) nach Empfang durchführen. Hat der VR die unrechtmäßige Kündigung des VN nicht rechtzeitig zurückgewiesen, so wird diese, im Rahmen der Bestimmungen der AFB 87, wirksam, auch wenn diese inhaltlich oder von der Frist her falsch war. Probleme der branchenüblichen Arbeitsüberlastung durch Urlaubszeiten, Krankheitsfälle und Personalknappheit und die damit eventl. verbundene verzögerte Sachbearbeitung sind Probleme des jeweiligen Versicherers und nicht die des Versicherungsnehmers. Eine notwendige Zurückweisung einer Kündigung sollte per "Einschreiben/Rückschein" erfolgen oder postalisch "Eigenhändig".

3. Welchen Service bietet die Post u.a. an?
(1)
Einwurf-Einschreiben - der vom Postboten dokumentierte Einwurf in den Briefkasten des Empfängers.
Achtung: Lt. Frankfurter Allgemeine vom 13.12.2000 bietet ein Einwurf-Einschreiben nicht immer ausreichende Rechtssicherheit. So hat angeblich das LG Potsdam in einem Urteil vom 27.07.2000 (11 S 233/99) entschieden, dass ein Einwurf-Einschreiben nicht auch gleichzeitig Nachweis des rechtzeitigen Zugangs einer Kündigung ist.
Es ist bei einem Einwurfeinschreiben durchaus möglich, dass der Briefträger das Kündigungs-schreiben aus Versehen in den falschen Briefkasten geworfen hat. Bei größeren Wohnhäusern geschieht so etwas immer wieder. Schnell kann so etwas geschehen, wenn im Haus 4 Parteien Wohnen, welche an den Briefkästen den gleichen Allerweltsnamen (Müller,Meier,Schulze) stehen haben.
(2)
Übergabe-Einschreiben - die vom Empfänger dokumentierte Übergabe
(3)
Eigenhändig - stellt die persönliche Übergabe an den Empfänger sicher
(4)
Rückschein - ein Beleg, den der Absendende nach der erfolgreichen Auslieferung als Dokumentation, vom Emfänger unterschrieben, zurückerhält.

Hinweis:
Eine verfrühte Kündigung des VN berechtigt den Versicherer nicht zur Rückweisung. Beispiel: VN kündigt 5 Jahresvertrag schon 6 Monate nach Versicherungsbeginn zum Ablauf der 5 Jahres Laufzeit.

4. Die Kündigungsfrist im Feuerindustrievertrag
Im industriellen Bereich ist die Verkürzung von Kündigungsfristen auf einen Monat, 6 Wochen oder sogar einen Tag, gängige Praxis. Probleme tauchen jedoch immer da auf, wo der VN/Makler wünscht, dass die Kündigungsfristen ganz gestrichen werden sollen. Über die Rechtsfolgen eines solchen Wunsches gibt es verschiedene Ansichten. Da durch die völlige Aussetzung der Kündigungsfristen der Wesensgehalt (Sinnentstellung) der Vertragsverlängerungsklausel verändert werden kann, kann durchaus die Meinung vertreten werden, dass die betroffenen Verträge dadurch, automatisch zum Vertragsablauf erlöschen ohne das es einer zusätzlichen Kündigung seitens des Versicherungsnehmers bedarf. Andere Interpretationen zielen darauf hin, dass hier eine "Unklarheit" entsteht, die im Zweifel zu Gunsten des VN ausgelegt werden muss. Es könnte geschehen, dass sich der VN nach dem Erreichen des vereinbarten Vertragsablauftermins praktisch aussuchen kann, ob er nunmehr versichert ist oder nicht. Um diese Rechtsproblematik zu umgehen, sollte man beidseitige Übereinkunft treffen, dass maximal auf eine Kündigungsfrist von 1 Tag reduziert wird. Die Zustimmungserklärung zur Verkürzung der Kündigungsfrist, kann noch um die Klausel erweitert werden, dass diese Verkürzung nur für diese Versicherungsperiode gilt und für die darauf-folgenden Perioden die normale Frist automatisch wieder vereinbart gilt. Eine Vereinbarung nach der der VR eine 3 Monats-Kündigungsfrist einzuhalten hat und der VN nur eine Monatsfrist ist möglich. Umgekehrt geht das (VVG-alt) nicht, weil es den VN - eventl. als wirtschaftlich Schwächeren - benachteiligen würde.

5. Rechte von Drittinteressierten (Gläubiger, Banken....etc.)
Bei der Verkürzung der Kündigungsfristen sollten die Rechte der Sicherungsscheingläubiger (Banken z.B.) mit berücksichtigt werden. Dies wird in der Praxis häufig übersehen. Normalerweise dürfte die Verkürzung der Kündigungsfrist auf z.B. einen Tag, keine Probleme für den Sicherungs-scheingläubiger bedeuten, wenn ein Makler dieses beantragt, weil der Makler in der Regel immer (Maklerhaftung) für eine bündige Anschlussdeckung bei einem (anderen) Versicherer sorgen wird. Aber was ist, wenn dies einmal vergessen wird ?
Zu § 106 VVG-alt "Kündigung durch den Versicherungsnehmer" (Rechte des Hypothekengläubigers):
Bei einer Kündigung des VN im Schadenfall (§ 96 VVG-alt) oder nach Eigentumserwerb (§ 70 VVG-alt) ist die Zustimmung des Hypothekengläubigers zur Kündigung nicht notwendig. Der VR muss den Gläubiger aber diesbezüglich informieren.
Wenn es anders wäre, dann würden die "außerordentlichen Kündigungsrechte" des VN (z.B. nach Schadenfall) und des Erwerbers (nach endgültiger Endumschreibung in Abteilung 1 des Grundbuchs) schwer behindert.


Klause:
Religiöser Platz der Ruhe; Klosterzelle


Klaustrophobie (Medizin):
Platz- und Raumangst; Angst in Fahrstühlen nicht mehr rauszukommen.

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